Neues Schulgesetz: Kontroverse Diskussion unter Fachleuten

Foto: David Vaughan
0:00
/
0:00

"Dornenreich ist der Weg von der Grund- zur Mittelschule" - unter diesem Motto trafen am Donnerstag in Prag Fachleute aus verschiedenen Bereichen des Schulwesens zu einem runden Tisch zusammen. Eigentlich sollte es bei der Diskussion allgemein um den schwierigen Schritt von einer Schulform in die andere gehen. Aus aktuellem Anlass drehte sich das Gespräch aber fast ausschließlich um die Neuregelung des Auswahlverfahrens für Mittelschulen, die derzeit für Verunsicherung sorgt. Thomas Kirschner berichtet.

Foto: David Vaughan
Die Veränderung ist scheinbar klein, sorgt aber unter Schülern, Eltern und Schulvertretern für große Aufregung: Für das Auswahlverfahren zur Aufnahme an eine Mittelschule kann sich ein Schüler in Zukunft zunächst nur noch an einer einzigen Schule anmelden. Wird er dort akzeptiert, darf er sich nicht mehr an Auswahlverfahren bei weiteren Schulen beteiligen. Bislang haben sich rund drei Viertel der Schüler auf diese Weise eine weitere Option offen gehalten - oft zum Nachteil einer geregelten Vergabe der Plätze, wie die christdemokratische Abgeordnete Michaela Sojdrova (KDU-CSL) erläutert:

"Die Schulen wussten oft bis in den September nicht, wie viele Schüler zu ihnen kommen. Ich kann ihnen Direktoren zeigen, die zu Schulbeginn feststellen mussten, dass viele Plätze frei blieben und die dann bedauert haben, dass sie zuvor keine weiteren Schüler aufnehmen konnten. Und das ist zum Schaden aller, die gerne auf diese Schule gegangen wären."

Das neue Schulgesetz soll diesem Missstand abhelfen. Nicht klar ist allerdings, wie viele Schulen nun überhaupt noch eine zweite Auswahlrunde ausschreiben werden. Vor allem renommierte Schulen, die einen starken Bewerberüberhang aufweisen, könnte das vor Probleme stellen. Sie befürchten, dass niemand mehr das Risiko einer Ablehnung in der ersten Auswahlrunde eingehen wollen wird. Der Leiter des privaten "Ersten erneuerten Realgymnasiums" in Prag, Václav Klaus junior, sieht darin, dass sich Schüler zunächst nur an einer Schule für das Auswahlverfahren anmelden dürfen, für die Privatschulen eine Beschränkung der Gewerbefreiheit, für die Schüler und die Gesellschaft aber eine Einschränkung des Grundrechtes auf Bildung. Eine Eingabe beim Verfassungsgericht ist bereits vorbereitet. Auch vor drastischen Vergleichen scheut der Sohn des tschechischen Staatspräsidenten nicht zurück:

Foto: David Vaughan
"Ich will es an einem Beispiel deutlich machen: Eines der demokratischsten Länder der Erde sind wohl die USA. Bei der Präsidentschaftswahl gab es zwei Hauptkandidaten, Bush und Kerry, und noch einige weniger bedeutende. Wenn wir nur noch einen Kandidaten zulassen, dann sind wir auf dem Niveau von Nordkorea - die Frage, ob man nur eine Möglichkeit hat oder mehrere ist grundlegend, und ich denke so sieht das auch die Öffentlichkeit."

Andere Schulleiter wollen sich solch drastischen Meinungen nicht anschließen. Der Direktor des Prager Kepler-Gymnasiums, Jiri Ruzicka, weist darauf hin, dass bisher ohnehin die meisten Plätze in der ersten Auswahlrunde vergeben wurden. Striktere Vorschriften würden nun vor allem den Schülern nutzen:

"Wenn das Gesetz etwas neues bringt, dann eher einen Vorteil für die Schüler, da sie sich nun in der zweiten Runde an einer Schule anmelden können, die auch noch Plätze frei hat."