Menschenrechtsbeauftragter der tschechischen Regierung startet ein Partnerprojekt mit der EU
Seit vielen Jahren setzen sich in Tschechien angesiedelte Nichtregierungsorganisationen aktiv gegen Rassismus ein. Eine Vielzahl von Menschen mit dunklerer Hautfarbe beschwert sich dennoch über häufige Diskriminierung im Alltag, und rassistisch motivierte Übergriffe sind gleichfalls keine Seltenheit. Damit sich Leute, die sich selbst als Opfer einer Rassendiskriminierung betrachten, wirksam wehren können, startete die tschechische Regierung vor wenigen Wochen ein neues Projekt. Über dieses Projekt möchten wir im heutigen Themenkaleidoskop berichten. Mehr dazu Martina Schneibergova und Daniela Kralova.
Gemeinsam mit britischen, aber auch spanischen und irischen Partnern möchte die Tschechische Republik eine Richtlinie der Europäischen Union annehmen und in die Praxis umsetzen, die die Gleichheit aller Menschen - unabhängig von ihrem rassischen oder ethnischen Ursprung - gewährleistet. Dazu hat der Menschenrechtsbeauftragte der Tschechischen Regierung, Jan Jarab, Ende Juni im Rahmen des Programms PHARE ein sogenanntes Twinning-Projekt mit dem Titel "Förderung rassischer und ethnischer Gleichheit" ins Leben gerufen. Seine Initiatoren möchten die sogenannte "Anti-Diskriminierungs-Richtlinie" der Europäischen Union in die tschechische Legislative, in Regierungsprogramme und die Praxis eingliedern. Dies soll verschiedenen Minderheiten den Weg zur Einforderung ihrer Rechte ebnen.
Tschechien hat aber bereits internationale Dokumente ratifiziert, die Rassendiskriminierung verbieten. Wieso sind also zusätzliche legislative Maßnahmen notwendig? Das fragte Radio Prag den Menschenrechtsbeauftragten der tschechischen Regierung, Jan Jarab:
"Die Tschechische Republik hat vor allem das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung ratifiziert, der ein Teil unserer Rechtsordnung ist. Was aber fehlt, ist eine ausreichende Spezifizierung der einzelnen Bestimmungen des Vertrags, der natürlich - so wie die anderen großen Menschenrechts-Dokumente - nur sehr allgemein ist: In einzelnen Gesetzen fehlt eine Spezifizierung. Wir haben zum Beispiel einen relativ guten strafrechtlichen Schutz, aber z.B. in bürgerrechtlichen Bereichen ist der Schutz vor Diskriminierung bisher nicht sehr genau festgelegt. Deshalb müssen jetzt praktischere Mechanismen geschaffen werden, anhand derer die Kläger tatsächlich Gerechtigkeit erreichen können. Ein allgemeines Diskriminierungsverbot ist zwar eine gute Sache, aber es geht darum, dass dies auch in der Praxis umsetzbar ist. Deshalb muss es gute Teil-Gesetze und auch Kontrollinstanzen geben."
Die Gründung einer solchen - unabhängigen - Instanz ist ein weiterer Teil des Projektes. Sie soll die rassische und ethnische Gleichheit fördern und die Opfer während des Prozesses von der Anklageerhebung bis zum Gerichtsverfahren unterstützen.
Und welche legislativen Maßnahmen sollen eingeführten werden? Jan Jarab:
"Das erste ist die Erneuerung der Gesetzesverstöße. In unserem Vorschlag des Minderheitengesetzes definierten wir den Gesetzesverstoß aufgrund von Rassendiskriminierung neu. Das heißt, wenn jemand einer Person einen Schaden zufügt, dann verstößt er gegen das Gesetz, ohne jedoch gleich eine Straftat begehen zu müssen. Das ist meiner Meinung nach sehr wichtig, weil wir im Gesetz bisher nur Straftaten festgelegt hatten. Und damit ein Handeln zur Straftat wird, muss es schon ziemlich schwerwiegend sein: Wir können es zum Beispiel nicht als Straftat betrachten, wenn jemand wegen seiner Hautfarbe keine Gehaltserhöhung bekommt. Deshalb können diese weniger schlimmen Fälle von Diskriminierung mittels der neuen Anti-Diskriminierungs-Richtlinie gelöst werden.
Die andere Sache ist, dass wir den Schwerpunkt auf bürgerrechtliche Lösungen statt auf strafrechtliche Lösungen legen wollen. Es soll ein neues Gesetz verabschiedet werden, das die Gründung von Vereinen erlaubt, die die potentiellen Opfer vertreten könnten. Bei den Diskriminierungsopfern handelt es sich nämlich oft um Leute mit niedrigerer Bildung, die im unübersichtlichen Rechtdschungel machtlos sind. Wenn dann ein Verein für sie eine Klage erheben kann, kann es ihre Situation deutlich verbessern."
Der Hauptpartner des Twinning- Projektes ist Großbritannien. Warum, sagt uns der Menschenrechtsbeauftragte der tschechischen Regierung, Jan Jarab:
"Die Antwort ist sehr einfach: weil in dem Wettbewerb, in dem wir uns europäische Länder als Partner aussuchen konnten, Großbritannien gewonnen hat. Im engen Finale siegte England über Spanien, das ein interessantes Projekt vorlegte, welches aber nur die Roma behandelt. Großbritannien hat aber eine qualitativ sehr gute Legislative gegen Diskriminierung, die seit bereits mehr als dreißig Jahren funktioniert, und die eigentlich auch als Vorbild für diese europäische Richtlinie diente. In dieser Hinsicht ist es wirklich keine Prahlerei, was die britischen Partner sagen: dass Großbritannien anderen europäischen Ländern den Weg zeigte."
Gegenwärtig klingen diese - vor wenigen Wochen ausgesprochenen - Worte nahezu absurd: Die britischen Beamten führten letzte Woche nach Absprache mit der tschechischen Regierung am Prager Flughafen neue Maßnahmen ein: Medienberichten zufolge werden von den Passagieren, die nach Großbritannien reisen, diejenigen mit dunklerer Hautfarbe besonders streng kontrolliert, in einem separaten Raum einer genauen Befragung unterzogen und - als Resultat - an der Weiterreise gehindert. Roma-Organisationen sowie Menschenrechtler reagierten mit Empörung, die staatlichen Institutionen sagten dagegen, alles sei in Ordnung: Von Rassendiskriminierung könne keine Rede sein. Das Paradox zwischen der angeblich hohen Qualität der britischen Legislative und dieser Maßnahme erläuterte Radio Prag Andrea Barsova, die stellvertretende Vorsitzende des Menschenrechtsrates der tschechischen Regierung:
"Die britische Anti-Diskriminierungs-Legislative ist sehr gut, aber sie hat große Ausnahmen gerade im Hinblick auf Immigrationspolitik. Das heißt, dass das Gesetz zwar die Rassendiskriminierung behandelt, aber bei bestimmten Gesichtspunkten gelten eben die erwähnten Vorschriften. Wenn Sie es allgemeiner betrachten, basieren alle Immigrationsgesetze in gewissem Sinne auf Diskriminierung: Es wird immer differenziert zwischen bestimmten Menschengruppen: Es wird nach dem Herkunftsland oder zum Beispiel nach dem sozialen Status oder nach dem Vermögen oder der Krankenversicherung entschieden."
Am Projekt ist neben Großbritannien auch Spanien beteiligt: Tschechische Vertreter sollen nach Spanien reisen, um sich vor Ort zu erkundigen, wie der Lebensstandard in einigen Roma-Kommunitäten erhöht werden kann.
Die Situation der tschechischen Roma und anderer Angehöriger ethnischer Minderheiten, die hier leben, ist verschiedenen Berichten zufolge nicht gerade einfach. Offizielle Statistiken weisen dennoch nur selten auf rassistisch motivierte Übergriffe hin. Über die Ursachen dieses Phänomens spricht der Menschenrechtsbeauftragte der tschechischen Regierung Jan Jarab:
"Der Schutz vor Rassendiskriminierung ist bei uns in vielen Bereichen noch nicht ausreichend. Das führt dann dazu, dass der Eindruck entsteht, dass das Phänomen gar nicht existiert. Das kommt daher, dass es anhand der bestehenden Gesetze gar nicht nachgewiesen werden kann und wird dann demzufolge auch nicht gesehen. Wer aber mit den Angehörigen unserer Roma-Kommunität spricht - ich meine auch mit den Hochgebildeten, die den Vorurteilen sicher nicht aufgrund ihres niedrigen sozialen Status, sondern nur aufgrund ihres Äußeren ausgeliefert sind, oder wer sich mit ausländischen Studenten bei uns unterhält, der weiß, dass diese Leute häufig mit xenophoben oder diskriminierenden Äußerungen konfrontiert werden und dass die gesetzlichen Maßnahmen, mit dem Problem fertig zu werden, bisher sehr klein sind."
Dem Projekt können wir deshalb nur viel Glück wünschen. Die Roma, die zur Zeit nach England reisen möchten und vom Flughafen in Prag wieder kehrt machen müssen, werden von dem Projekt selbst wahrscheinlich noch nicht profitieren können und - obwohl sie sich diskriminiert fühlen - werden ihre Klagen bei tschechischen Gerichten kaum eine Chance auf Erfolg haben. In Zukunft können wir aber hoffen, dass sich in Tschechien immer weniger Menschen benachteiligt fühlen: Es wäre mit Sicherheit wünschenswert, wenn sich die Tschechische Republik als ein offenes und tolerantes Land präsentieren könnte.