Das kontroverse Mediengesetz passierte den Senat
Mit einem knappen Vorsprung von zwei Stimmen wurde im Senat ein neues Mediengesetz verabschiedet. Die früher angekündigte Ablehnung beziehungsweise Modifizierung blieb nach der Intervention einer Lobbygruppe in der oberen Kammer des Parlaments aus. Mehr zum Thema von Dagmar Keberlova.
Der Senat verabschiedete das Mediengesetz mit knapper Stimmenmehrheit in der Form, in der er es vom Abgeordnetenhaus erhalten hatte. Ausschlaggebend für die Abstimmung waren drei Stimmen der Christdemokraten, die die Beeinflussung durch eine Lobby vor der Abstimmung zugaben: "Die regionalen Fernsehersender und Radiostationen haben mich gebeten, meine Abstimmung angesichts ihrer zukünftigen Existenz noch einmal zu erwägen", gab einer der christdemokratischen Senatoren, Milan Spacek zu. Die Befürworter des Mediengesetzes sind der Ansicht, dass es zur Verbesserung der Situation in der tschechischen medialen Szene beitragen wird. Gefreut über das grüne Licht für die Novelle haben sich vor allem die Besitzer von privaten Stationen. Neben der Lockerung des sog. Kreuzbesitzes, nach der jetzt ein Fernseh- oder Radiobetreiber auch eine Tageszeitung dazukaufen kann, werden sie die Sendelizenzen, die sie jetzt haben, auch den kommenden Jahren beibehalten können.
Die Kritiker aus der Viererkoalition stufen das Gesetz aus zwei Gründen als schlecht ein. Die meisten von ihnen stört die automatische Verlängerung der Lizenz, die die Novelle beinhaltet, weil es diejenigen benachteiligt, die neu in der Medienbranche sind. Der zweite Grund für die Unzufriedenheit ist der bestehende Medienrat. Dieser sei der Viererkoalition nach unglaubwürdig und sollte abberufen werden. Ein neuer Rat könnte dann nicht nur vom Abgeordnetenhaus, sondern auch vom Senat gewählt werden. Keinen ihrer Gegenvorschlägen konnte die Viererkoalition jedoch durchsetzen.
Das Gesetz wurde am Donnerstag verabschiedet, auch wenn darin die Rechtsexperten des Senats 16 legislative Unstimmigkeiten entdeckt haben.