Tschechisch-polnische Verstimmungen wegen Kuba
Zu einer Verstimmung im polnisch-tschechischen Verhältnis ist es wegen einer Resolution gegen die Menschenrechtsverletzungen auf Kuba gekommen. Vorbereitet werden sollte sie ursprünglich in tschechisch-polnischer Zusammenarbeit. Seit Mittwoch ist nun aber die polnische Beteiligung in Frage gestellt. Was ist passiert? Hören Sie hierzu einen Beitrag von Silja Schultheis.
Dass auf Kuba massive Menschenrechtsverletzungen stattfinden, davon konnte sich die Weltöffentlichkeit zuletzt ausgiebig in Zusammenhang mit der Verhaftung der beiden Tschechen Pilip und Bubenik überzeugen. Weniger eindeutig hingegen scheint die Frage zu sein, was andere Staaten gegen diese Menschenrechtsverletzungen unternehmen können und wie man sich hier am besten auf ein gemeinsames Vorgehen einigt.
Ein solches vereintes Vorgehen hatten Tschechien und Polen ursprünglich durch die gemeinsame Vorbereitung einer Resolution geplant, die dann auch anderen Staaten zur Unterzeichnung vorgelegt werden sollte. Doch zur Verwirklichung dieses Plans kam es aufgrund einer Verstimmung im tschechisch-polnischen Verhältnis bislang nicht. Der Grund dafür: Die tschechische Seite hat in Eigenregie eine Änderung an dem bisherigen Resolutionsentwurf vorgenommen, und die Neufassung auf direktem Wege nach Schweden weitergeleitet, das derzeit den EU-Vorsitz innehat. Und das alles, ohne Warschau vorher darüber zu informieren.
Dabei handelt es sich bei der Änderung durchaus nicht um ein kleines Detail, sondern um eine grundsätzliche Frage, an der schon der erste tschechische Resolutionsentwurf aus dem Jahr 1999 gescheitert war. Die Rede ist von Wirtschaftssanktionen. Während Polen auf ihnen besteht, hat die tschechische Seite die Vorlage jetzt so geändert, dass darin wirtschaftliche Sanktionen klar abgelehnt werden.
Noch wird über einen Rückzug der Polen aus dem gemeinsamen Vorgehen gegen die Menschenrechtsverletzungen auf Kuba nur gemunkelt. Sollte es aber tatsächlich dazu kommen, so Vizeaußenminister Martin Palous, würde sich die tschechische Verhandlungsposition zur Durchsetzung der Resolution schwächen.
Auf eine Anfrage Radio Prags, welche Auswirkungen die Verstimmung in der Kuba-Frage auf die tschechisch-polnischen Beziehungen habe, entgegnete die polnische Botschaft in Prag, sie habe vom polnischen Außenministerium noch keine Richtlinien hierzu erhalten.