Österreichischer Versöhnungsfonds entschädigt NS-Opfer

Der österreichische Versöhnungsfond und der Tschechische Rat für Opfer des Nationalsozialismus zogen am 26. September in Prag Bilanz in Bezug auf ihre gemeinsame Arbeit im Bereich der Entschädigungen von NS-Zwangsarbeitern.

Seit ziemlich genau einem Jahr erhalten Berechtigte aus der Tschechischen Republik, die während des Zweiten Weltkrieges gezwungen wurden, auf dem Territorium des heutigen Österreichs Zwangs- und Sklavenarbeiten zu verrichten, Entschädigungszahlungen vom österreichischen Versöhnungsfond. Seit Beginn der Auszahlungen sei es gelungen, bereits 10 326 Opfern des Nationalsozialismus Entschädigungsleistungen zukommen zu lassen, heißt es in der gemeinsamen Presseerklärung. Die Höhe der Auszahlungsbeträge richtet sich danach, in welchen Bereichen die Zwangsarbeiter eingesetzt wurden. Klas Daublebsky, Botschafter der Republik Österreich in Prag, erläutert sie Staffelung der Beträge:

"Es gibt verschieden hohe Beträge, je nach Art des Einsatzes. Sogenannte Sklavenarbeiter, die also in Lagern festgehalten wurden, erhalten eine einmalige Geldleistung von 7 630 Euro, Industriearbeiter, das ist das Gros der Zwangsarbeiter, erhalten 2544 Euro und Arbeiter, die in der Landwirtschaft eingesetzt waren, erhalten 1 453 Euro."

Darüber hinaus erhalten beispielsweise Frauen, die gezwungen wurden, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, zusätzliche Leistungen. Anträge auf Entschädigungszahlungen können noch bis zum 27. November diesen Jahres gestellt werden. Herr Doublebsky äußerte sich dazu, warum eine Frist für die Leistungen festgesetzt wurde:

"Es muss eine solche Aktion ja zu Ende geführt werden. Es ist ja auch davon auszugehen, das die potenziellen Antragsteller sehr alt sind. Ein Fonds kein ja nicht ewig ein Dasein fristen, sondern es ist dann sinnvoller, die übrigen Fonds-Mittel für soziale Projekte zu verwenden. es wurde hier erwähnt, dass zum Beispiel in Härtefällen, also gesundheitlichen Härtefällen zu Lasten des Fonds eine Operation durchgeführt werden kann.

Der Entschädigungsanspruch überträgt sich automatisch in gleicher Höhe an Kinder der Personen, die in den Berechtigtenkreis fallen, falls die Berechtigten selbst inzwischen verstorben sind. Der stellvertretende Außenminister der tschechischen Republik, Herr Jindrak, hebte lobend hervor, dass die Abwicklung der Anträge auf äußerst unbürokratische und schnelle Weise von Statten geht.