Regierung schlägt Einschränkung der Immunität von Parlamentariern vor

Parlamentariern

Die Einschränkung der Immunität der Parlamentarier sowie eine Direktwahl des Staatsoberhauptes: das sind die Hauptpunkte der umfangreichsten Verfassungsnovellierung seit 1993, die das Kabinett Spidla vorschlägt.

Überaus breit angelegt ist die Immunität der tschechischen Parlamentarier, sie reicht weit über den in europäischen Ländern üblichen Rahmen hinaus. Seit Jahren wird sie kritisiert und bereits mehrere Male stand sie auf der Tagesordnung der beiden Parlamentskammern. Die Einschränkungsbemühungen fanden unter den Gesetzgebern jedoch bisher nicht die erforderliche Unterstützung. Es handelt sich daher um einen kühnen Versuch - und darüber hinaus um den ersten, den ein Kabinett hierzulande in diesem Bereich unternimmt.

Die Novellierung sieht vor, dass die Parlamentarier ihr Mandat verlieren, wenn eine Gefängnisstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat über sie verhängt wird. Dies ist bis dato nicht der Fall, und man kann theoretisch auch hinter Gittern weiterhin Gesetzgeber bleiben. Eine weitere Veränderung bezieht sich auf den eventuellen Fall, dass das Abgeordnetenhaus bzw. der Senat es ablehnen, ihr Mitglied zur Strafverfolgung freizugeben. Vizepremier Pavel Rychetsky dazu:

"Die derzeitige Verfassung sieht vor, dass die strafrechtliche Verfolgung in einem solchen Fall für alle Zeiten ausgeschlossen ist. Wir schlagen vor, diese Formulierung 'für alle Zeiten' abzuschaffen und durch die Worte 'während der Mandatsdauer' zu ersetzen."

Die Chancen auf Verabschiedung der Novelle im Abgeordnetenhaus sind jedoch ziemlich gering. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, sind für die Annahme 120 Stimmen nötig. Da die Regierungskoalition nur über 101 Stimmen verfügt, muss sie auch bei der Opposition Unterstützung suchen. Und die ist den Einschränkungsbemühungen nicht besonders zugeneigt.