Natura 2000: Vogelschutz und Landschaftsplanung
Das EU-Programm Natura 2000 sieht vor, dass jedes EU-Land Gegenden in, denen seltene Lebewesen vorkommen, als Schutzgebiete ausschreibt und pflegt. Das Umweltministerium der Tschechischen Republik hat eine Liste der Schutzgebiete angefertigt, die die Regierung nach und nach verabschiedet. Mehr dazu von Oliver Engelhardt:
"Die Vogelschutzgebiete befinden sich größtenteils in Kulturlandschaften, und die Landschaftspflege, die dazu führte, dass sich dort die seltenen Vogelarten erhalten haben, sollte sich in Zukunft möglichst wenig ändern. Es sollen nur diejenigen Faktoren ausgeschlossen werden, die die Vögel bedrohen könnten."
41 Vogelschutzgebiete hat das Umweltministerium vorgeschlagen, wobei bereits 28 von der Regierung verabschiedet wurden. Die übrigen stehen am Mittwoch auf der Tagesordnung des Kabinetts. Für Aufregung sorgte zuletzt der Hinweis, dass im sächsisch-tschechischen Grenzgebiet Schutzgebiete auf beiden Seiten der Grenze nicht aneinander anschließen. Da grenzüberschreitende Schutzgebiete aber eine Bedingung von Natura 2000 seien, kam die Befürchtung auf, dass die EU Sanktionen verhängen könnte. Die Sprecherin des Umweltministeriums weist darauf hin, dass diese Gefahr jedoch nicht besteht:
"Die Problematik der Grenze mit Sachsen betrifft nicht Vogelschutzgebiete, sondern Flora-Fauna-Schutzgebiete, ein weiterer Bereich des Programms Natura 2000. In der Tschechischen Republik wurden die Lokalitäten für das Programm Natura 2000 nach fachlichen Gesichtspunkten ausgewählt, das heißt dort, wo seltene Vögel, Pflanzen oder andere Lebewesen vorkommen, wurden Schutzgebiete vorgeschlagen. Es ist natürlich möglich, dass auf der sächsischen Seite bestimmte Phänomene nicht vorkommen. Das hängt mit einer unterschiedlichen Bewirtschaftungsgeschichte in diesen beiden Gebieten zusammen. Während auf tschechischer Seite durch die Abschiebung der deutschen Bevölkerung nach dem Krieg manche Gebiete unbewohnt oder sogar unzugänglich waren, gab es auf sächsischer Seite eine Kontinuität. Deswegen haben sich die Biotope unterschiedlich entwickelt und müssen deswegen nicht aneinander anschließen. Das ist also keine administrative Angelegenheit, sondern einfach die faktische Lage."Streitpunkte gibt es auch an Stellen, wo andere ihre Interessen verletzt sehen: etwa die Fischwirtschaft in Südböhmen, die die Wasserstände der Fischteiche nicht mehr frei regulieren dürfte, sofern diese als Schutzgebiet anerkannt sind oder bereits ausgeschriebene Gewerbegebiete wie in einem Fall in mährisch Schlesien. Umweltminister Libor Ambrozek zeigte sich jedoch bereits nach der letzten Verhandlung vergangene Woche überzeugt, dass sich Naturschutz und die nötige Landesentwicklung vereinbaren lassen.