Urteil des Verfassungsgerichts: Senatswahl in Prag 11 wird nicht wiederholt

Jan Nadvornik (Foto: CTK)
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Die Senatswahl in Prag 11 wird nicht wiederholt. Das ist das Ergebnis eines Urteils, das am Mittwoch das tschechische Verfassungsgericht fällte. Die Demokratische Bürgerpartei (ODS) hatte zuvor Beschwerde gegen eine Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts eingelegt, das die Wahl vom November - und damit den Sieg ihres Kandidaten - wegen eines angeblich unsauberen Wahlkampfs für ungültig erklärt hatte. Hintergründe von Gerald Schubert:

Jan Nadvornik  (Foto: CTK)
"Die grobe Verletzung der Regeln hat im gegebenen Fall das Wahlergebnis und damit den Wahlsieg von Jan Nádvorník nicht beeinflusst."

Mit diesen Worten bringt Jan Rychetský, der Vorsitzende des tschechischen Verfassungsgerichts, die Entscheidung auf den Punkt. Denn: Regelverletzungen habe es im Zusammenhang mit der Neubesetzung des Senatssitzes für den elften Prager Stadtbezirk sehr wohl gegeben. Im Zuge des Wahlkampfes sind damals Artikel in der offiziellen Rathauszeitung aufgetaucht, durch die sich der Christdemokrat Antonín Zápotocký, ein Gegenkandidat von Nádvorník, grob benachteiligt fühlte. Lügen seien dort über ihn verbreitet worden, so Zápotocký - und das noch dazu in einer extra hohen Sonderauflage von 50.000 Stück.

Das Oberste Verwaltungsgericht hatte dem Einspruch Zápotockýs im Dezember stattgegeben und eine Wahlwiederholung angeordnet. Das Verfassungsgericht hat dieses Urteil nun aufgehoben. Hauptargument: Das Wahlergebnis konnte nicht in einem Maß beeinflusst werden, das einen neuerlichen Urnengang rechtfertigen würde.

Zápotocký war in der ersten Wahlrunde um 325 Stimmen hinter dem Zweitplatzierten zurückgeblieben und hatte damit nicht einmal den Einzug in die Stichwahl geschafft. Dieses Argument könnte wohl - für sich alleine - noch nicht ausschlaggebend sein. Denn: Gerade eine andere Alternative bei der Stichwahl hätte möglicherweise das ganze Ergebnis umgedreht.

Drehen und wenden aber kann man die Angelegenheit nun wie man will: Laut der Entscheidung vom Mittwoch wäre eine Annullierung des Wahlergebnisses ein Eingriff in die Umsetzung des Wählerwillens, der verfassungsrechtlich nicht gedeckt ist. Und dabei bleibt es auch.

Konsequenz: Die ODS feiert; ihre ohnehin schon deutliche Mehrheit im Senat konnte um einen weiteren Sitz ausgebaut werden.

"Ich bin sehr glücklich", sagte der siegreiche Kandidat Jan Nádvorník."Der psychische Druck in den vergangenen Wochen war sehr groß."

Sein Gegenspieler Antonín Zápotocký hingegen bleibt bei seiner Version: Die Wahl sei ungesetzlich verlaufen, er werde sich daher an den Europäischen Gerichtshof in Strassburg wenden.

Momentan sieht der Stand der Dinge jedoch eher nach vollendeten Tatsachen aus: Der bereits festgesetzte Termin für die Wahlwiederholung ist abgeblasen, Nádvorník wurde bereits am Donnerstagvormittag im Senat vereidigt.