Tschechien diskutiert über Steuersenkung bei Schankbier
Im vergangenen Herbst hat die Regierung von Premier Babiš beschlossen, die Steuern auf Schankbier zu senken. Damit sollen für Wirte die Mehrkosten durch die Registrierkassenpflicht kompensiert werden. Bei genauerem Hinsehen sind aber nicht alle Bierverkäufer gleichermaßen von dieser Entscheidung begünstigt.
„Um Schankbier mit dem niedrigeren Steuersatz verkaufen zu können, muss eine Bedingung erfüllt sein: Es muss Teil einer Catering-Dienstleistung sein.“
Das bedeutet, das Bier muss in solchen Restaurants oder Gasthöfen ausgeschenkt werden, die bestimmte Standards erfüllen. Dazu gehören beispielsweise das Angebot von Mahlzeiten inklusive Besteck und Geschirr sowie das Vorhandensein von Toiletten. Für die Betreiber von Verkaufsständen trifft dies aber nicht zu. Dabei hatten sich diese ebenfalls auf die Vergünstigung gefreut, die für den Aufwand rund um die Registrierkassenpflicht entschädigen sollte. Dieser kommt ab 1. Mai auf die Budenbesitzer zu, wenn die dritte und vierte Welle der Mehrwertsteuerabgabe über Registrierkassen anrollt. Dann müssen die Verkäufer an Imbissständen also weiterhin 21 Prozent für jedes verkaufte Schankbier an den Staat abführen, ihre unmittelbare Konkurrenz im Gaststättengewerbe aber nur zehn Prozent. Der Fraktionschef der Christdemokraten (KDU-ČSL), Jan Bartošek, hat für diese Differenzierung kein Verständnis:„Es zeigt sich, dass die Senkung der Mehrwertsteuer beim Bier ein einziger großer Schwindel war von Seiten der Ano-Partei und der Regierungskoalition. Am Ende wird das ganze System nur komplizierter und verwirrender.“ In dieselbe Kerbe schlägt auch der Vizechef des parlamentarischen Haushaltsausschusses, Mikuláš Ferjenčík von der Piraten-Partei. Er führt nämlich an, dass man in einer Kneipe gezapftes Bier weiterhin mit 21 Prozent besteuern müsste, wenn der Gast es in einem Bierkrug mit nach Hause nehmen wolle. Das ist in Tschechien übrigens eine gängige Variante, zum Beispiel wenn man daheim Besuch hat. Doch in dem Falle wäre das Bierzapfen keine Catering-Dienstleistung mehr, so Ferjenčík.
„Es sollte besser erklärt werden, worum es eigentlich geht. Da dies bisher nicht der Fall ist, glauben gewiss viele Leute, dass die Mehrwertsteuer auf Schankbier allgemein auf den niedrigeren Satz von zehn Prozent herabgesetzt wird.“
Doch damit nicht genug. Nach Meinung mehrerer Oppositionspolitiker kann die unterschiedliche Besteuerung von Schankbier auch relativ einfach missbraucht werden. Der Bürgerdemokrat Jan Skopeček ist Vizechef des parlamentarischen Haushaltsausschusses:
„Wenn die Möglichkeit besteht, in einem Betrieb Bier mit niedrigem anstatt mit dem höheren Satz zu verkaufen, dann besteht die große Wahrscheinlichkeit, dass Gesetze umgangen werden.“Klare Entscheidungen könnten bei dieser Auslegung ab Mai auch die Konsumenten selbst treffen. Ein Beispiel: Bei der Eishockey-Arena im mährischen Zlín liegen der Bierstand im Freien und die Gaststätte im Inneren der Halle nur rund 20 Meter auseinander. Sollte sich die niedrigere Steuer in der Kneipe dann auch im Bierpreis niederschlagen, könnte der Schankwirt die Konkurrenz draußen düpieren.