Gebühren für Korruptions-Hinweise verfassungswidrig
Wer die Ämter in Tschechien auf Korruption bei öffentlichen Aufträgen aufmerksam machen wollte, musste in den vergangenen Jahren zahlen. Dieser Praxis hat das Verfassungsgericht nun ein Ende gemacht.
Nun hat das Verfassungsgericht den Antikorruptionsaktivisten Recht gegeben und die Meldegebühr für verfassungswidrig erklärt. Der zuständige Richter Vojtěch Šimíček bezeichnete die Regelung in der Urteilsbegründung als absurd, Zitat:
„Dieses Konstrukt war unlogisch und in sich widersprüchlich.“
Als besonders abwegig bezeichnete das Gericht, dass nicht einmal staatliche Organe oder Vertreter der Kommunen von der Zahlungspflicht befreit sind. Zudem gibt es keine Möglichkeit auf Rückerstattung, auch wenn sich ein Verdacht bestätigt.Nach dem Urteil zeigte sich auch Ombudsfrau Anna Šabatová erleichtert. Die Bürgerbeauftragte zählt zu den schärfsten Kritikern der Gebühr, da sie dadurch das Gleichgewicht in der Gesellschaft gefährdet sieht:
„Ich begrüße die Entscheidung des Verfassungsgerichts ausdrücklich. Denn ich war schon lange der Ansicht, dass die Gebühren verfassungswidrig sind. Sie beschneiden nämlich das Petitionsrecht, also das Recht, sich an die staatlichen Organe wenden zu können. Außerdem haben Menschen mit niedrigen Gehältern durch die Regelung keine Chance, mit den entsprechenden Ämtern in Verbindung zu treten.“
Das Kartellamt hat die Gebühren im Jahr 2017 eingeführt. Aufgrund der Klage wurde schon vor dem Urteil der Verfassungsrichter an einer Vereinfachung des Systems gearbeitet. Die Behörde stehe aber auch weiterhin hinter der Regelung, bestätigte ihr Sprecher Martin Švanda am Mittwoch:„Einen gewissen Sinn haben die Gebühren schon. Sie haben nämlich zahlreiche Obstruktionen verhindert. Damit meine ich schikanöse Anfragen oder Massenanträge, die sich am Ende als unbegründet herausgestellt haben. Die Ermittlungen in diesen Fällen waren eine reine Verschwendung von Steuergeldern.“
Tatsächlich ist die Zahl der Meldungen beim Kartellamt deutlich zurückgegangen. Während im Jahr 2016 noch über 1300 Hinweise auf Ungereimtheiten bei den Wettbewerbshütern eingegangen waren, zählte man im Jahr 2017 nur noch 93 Anträge.