Gleicher Lohn für gleiche Arbeit in der EU
Die EU-Sozialminister haben sich auf einen Kompromiss bei der Entsenderichtlinie geeinigt.
Bisher sind entsendeten Arbeitskräften nur die vor Ort geltenden Mindestlöhne und Mindestschutzstandards garantiert. Künftig sollen für sie auch andere in den Einsatzländern üblichen Gehaltsbestandsteile wie Zulagen oder Prämien gezahlt werden. Von nun an soll nämlich der Grundsatz gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort. Entsendungen werden zudem künftig auf zwölf Monate begrenzt, in Ausnahmen höchstens 18 Monate.
Das Transportgewerbe bleibt von den neuen Regeln ausgenommen und soll eigene bekommen. Eben eine solche Ausnahme war das Ziel der Tschechische Republik und weiteren Staaten Osteuropas, mit der Begründung, höhere Lohnkosten könnten die heimischen Spediteure ruinieren. Der Generalsekretär des Transport-Verbandes Česmad, Vojtěch Hromíř, hält die Einigung für keinen endgültigen Kompromiss, dennoch für ein gutes Signal: „Unser Anliegen ist es, dass sich die Richtlinie überhaupt nicht auf die Fahrer in der Transportbranche bezieht. Es hat keinen Sinn, wenn ein Fahrer, der innerhalb eines Monats durch mehrere Länder fährt, in jedem der Länder einen anderen Stundenlohn bekommt.“ Die jetzige Ausnahme sei daher ein Zeichen, dass die EU sich dieses Problems bewusst sei, so Hromíř. „Für mobile Arbeitnehmer, zu denen die Fahrer gehören, braucht man andere Regeln als für in anderer Weise entsandte Arbeitskräfte.“ Nun sei es wichtig, dass die Regeln, die im Folgenden für das Transportgewerbe vereinbart werden, den Forderungen der Unternehmern in der Tschechischen Republik, der Slowakei und anderen Staaten entspreche.Der mühsam erzielte Kompromiss zur Entsenderichtlinie wird von mehreren EU-Ländern nicht mitgetragen. Polen, Ungarn, Litauen und Lettland hätten in der Nacht zum Dienstag dagegen gestimmt, hieß es aus Verhandlungskreisen. Kroatien, Irland und Großbritannien hätten sich enthalten.