Keine Haft für scharfe Worte: Regierung lehnt Verunglimpfungs-Paragraphen ab
Für die Verunglimpfung des Präsidenten ein Jahr ins Gefängnis – mit diesem Vorschlag hat eine Gruppe von Abgeordneten für Aufsehen in Tschechien gesorgt. Nun hat sich die Regierung damit beschäftigt, und ihr Daumen zeigt nach unten.
Zur Erinnerung: Vergangenen Monat schlug eine Gruppe Abgeordneter um den Kommunisten Zdeněk Ondráček vor, eine öffentlich getätigte Beleidigung des Staatsoberhaupts mit bis zu einem Jahr Gefängnis zu bestrafen. Der Vorschlag löste eine scharfe Debatte aus. Die Befürchtung war groß, dass das Land wieder in die Zeiten des Kommunismus zurückfällt. Zdeněk Ondráček steht aber nach wie vor hinter seinem Vorstoß. Und das obwohl schon viele Mitunterzeichner des Vorschlags abgesprungen sind. Ondráček sieht vor allem die Tschechen selbst am Zug:
„Wenn sich die Gesellschaft bewusst machen würde, dass man als tschechischer Patriot stolz auf sein Präsidialamt, seine Verfassungsorgane oder seine nationalen Symbole sein kann, wäre ein solches Gesetz eigentlich gar nicht nötig.“Jaroslav Faltýnek, stellvertretender Vorsitzender der zweitstärksten Regierungspartei Ano, sieht das anders:
„Wir von der Partei Ano sind aus einem Grund gegen den Vorschlag: Uns kommt es merkwürdig vor, dass man die Achtung des Präsidentenamtes durch ein Gesetz erzwingen muss. Und das auch noch unter Androhung einer Strafe.“
Die Regierung begründet ihre Ablehnung auch damit, dass die Freiheit des Wortes geschützt werden müsse. Außenminister Lubomír Zaorálek (Sozialdemokraten):„Die Meinungsfreiheit sollte nur eingeschränkt werden, wenn zur Gewalt aufgerufen wird.“
Dem stimmt auch Kulturminister Daniel Herman (Christdemokraten) zu. Gerade er war in den vergangenen Monaten besonders in Konflikt geraten mit Präsident Zeman:
„Ich bin froh, dass ich in einem Land lebe, in dem die Freiheit besteht, seine Meinung zu äußern und auch zu verteidigen. Der Vorschlag der Abgeordneten würde diese Freiheit beschneiden.“
Nun liegt es an den tschechischen Parlamentariern, sich mit dem Verunglimpfungs-Paragraphen zu beschäftigen. Es scheint jedoch, dass der Vorstoß im kommenden Jahr nicht mehr auf die Tagesordnung kommt. Und mit den Parlamentswahlen, voraussichtlich im Herbst 2017, könnte er endgültig unter den Tisch fallen.