Registrierkassenpflicht auch in Tschechien

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Die Registrierkassenpflicht: In einigen Staaten Europas kennt man sie seit mehreren Jahren oder im Nachbarland Österreich seit Anfang dieses Jahres. In Tschechien wurde darüber viel diskutiert, und sie wurde zum Teil heftig kritisiert. Am Donnerstag ist sie hierzulande nun in Kraft getreten.

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Hotels, Gaststätten, Kneipen und Cafés. All diese Einrichtungen müssen ihren Kunden ab sofort einen Beleg ausdrucken und die Zahlung elektronisch erfassen. Für Gastwirt Aleš Dočkal ist dies seit Jahren ein üblicher Vorgang:

„Selbstverständlich. Ohne eine Kasse, nur mit Papier und Bleistift, würde ich es heute kaum noch schaffen, eine Gaststätte zu führen. Unser Unternehmen ist seit zwölf Jahren in Betrieb, es lässt sich aber kein Fall finden, in dem unser Gast auch nur für ein Bier den gedruckten Beleg nicht bekommen hätte.“

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Der Gastwirt kritisiert nicht die Pflicht an sich, sondern die Tatsache, dass sie momentan nicht alle Unternehmer, sondern nur die Gastronomie-Branche betrifft.

Manche Betriebe hoben am ersten Geltungstag der Pflicht die Preise an. Und dies trotz der Tatsache, dass für sie am 1. Dezember der Mehrwertsteuersatz von 21 auf 15 Prozent gesenkt wurde. Manche Unternehmer schlossen ihre Restaurants, wegen des großen Aufwands und aus Angst vor drohenden Strafen. Geschäftsfrau Eva hat bisher ein Café in Brno / Brünn geführt:

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„Das neue System ist so streng, dass es mich nicht mehr überleben lässt. Sollte eine Transaktion nicht nach den neuen Vorschriften durchgeführt werden, droht mir eine Geldbuße in Höhe von 500.000 Kronen (19.000 Euro). Das bedeutet, dass mir bei jeder Operation die Pfändung meiner Wohnung droht, weil ich kein anderes Eigentum habe.“

Die Nachweispflicht über den Verkauf sowie die Pflicht zur Ausgabe von Belegen bestehen in der ersten Phase nur im Bereich Gastronomie und Hotelwesen. Und zwar da, wo Zahlungen in anderer Form als durch eine Banküberweisung entgegengenommen werden. Die Registrierkassenpflicht betrifft derzeit etwa 40.000 Unternehmer. Ab März 2017 wird sie auf den Klein- und Großhandel erweitert. Und ein Jahr später soll sie ebenso für Schnellimbisse gelten, aber auch für Dienstleistungen, die beispielsweise Ärzte, Anwälte und Buchhalter anbieten.

Alena Schillerová  (Foto: Archiv des tschechischen Finanzministeriums)
„Und die vierte Phase beginne am 1. Juli 2018. Sie betreffe ausgewählte Handwerkerberufe“, bemerkt die stellvertretende Finanzministerin Alena Schillerová.

Alle Geldbewegungen werden ab nun in einem Onlineregister des Finanzministeriums gespeichert. Hauptzweck der elektronischen Umsatzerfassung ist die Eindämmung der Schattenwirtschaft und die Erhöhung der Steuereinnahmen. Finanzminister Andrej Babiš (Ano):

„Die elektronischen Registrierkassen werden das Unternehmensumfeld geraderücken und einer Steuerhinterziehung vorbeugen. Hierzulande wurden schon Jahresumsätze von bis zu 169 Milliarden Kronen (6,26 Milliarden Euro) verschwiegen.“

Andrej Babiš  (Foto: Filip Jandourek,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
Das Finanzministerium schätzt, dass dem Staat derzeit hohe Summen an Steuereinnahmen entgehen. Für das Jahr 2018, wenn das System voll in Betrieb sein soll, rechnet man daher mit zusätzlichen Einnahmen von bis zu 18 Milliarden Kronen (667 Millionen Euro).

Die Registrierkassenpflicht hat in der letzten Woche zu einem Streit zwischen Premier Bohuslav Sobotka und Finanzminister Babiš geführt. Babiš schlug vor, dass Unternehmer mit Einkommen unter 250.000 Kronen (9260 Euro) im Jahr statt der elektronischen Umsatzerfassung eine Pauschalsteuer zahlen und E-Shops von der Pflicht befreit werden sollen. Der Regierungschef lehnte dies mit der Begründung ab, der Finanzminister zerschlage dadurch sein eigenes System.