EU-Kommission lehnt Reverse-Charge-Verfahren ab
Die EU-Kommission hat ein Gesuch der Tschechischen Republik für eine erweiterte Umkehrung der Steuerschuldnerschaft abgelehnt. Darüber informierte am Donnerstag der Tschechische Rundfunk.
Tschechien hat nun beantragt, dass diese Sonderregelung in der Mehrwertsteuer bei allen Dienstleistungen im Wert von mehr als 10.000 Euro eingeführt wird. Da die Mehrwertsteuer-Angelegenheiten auf EU-Ebene geregelt werden, muss jede Ausnahme von der EU-Kommission gebilligt werden. Diese hat nun aber ihre Zustimmung verweigert. Der Grund: Es müssten Beweise erbracht werden, dass der betroffene Sektor tatsächlich von Steuerbetrug betroffen sei. Der EU-Kommission zufolge ist es ausgeschlossen, eine solche Maßnahme in einem großen Teil beziehungsweise sogar in der gesamten Wirtschaft umzusetzen.
Ähnliche Anträge aus Österreich, Bulgarien und der Slowakei hatte die EU-Kommission bereits zuvor zurückgewiesen. Finanzminister aus fünf EU-Staaten (Tschechien, Slowakei, Österreich, Ungarn und Bulgarien) haben sich im Mai in Wien darauf geeinigt, gemeinsam gegen grenzübergreifenden Steuerbetrug, vor allem im Bereich der Umsatzsteuer, vorzugehen. Ihre gemeinsame Forderung: die EU sollte Kompetenzen teilweise auf die Mitgliedsländer übertragen. Die Reverse-Charge-Methode, für die sie gemeinsam eintreten, stößt jedoch nicht auf breite Zustimmung in Europa. Unter anderem Frankreich und Deutschland sollen nach Angaben der Tschechischen Rundfunks dagegen sein.Das tschechische Finanzministerium respektiert den jüngsten Beschluss der Kommission, will aber weiterhin für die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft kämpfen. „Wir halten den Standpunkt der EU-Kommission nicht für haltbar. Man kann nicht einerseits eine bessere Eintreibung der Mehrwertsteuer von den Mitgliedsstaaten verlangen, und andererseits die Maßnahmen abzulehnen, die dafür zur Verfügung stehen“, hieß es in einer Reaktion des Finanzministeriums vom Donnerstag.