Was ist gepanschter Wein? Landwirtschaftsminister will Gesetze verschärfen
Im Frühling hatte das Landwirtschaftsministerium angekündigt, die Regeln für den Verkauf von Fasswein zu verschärfen. Ein halbes Jahr lang rang Minister Marian Jurečka dann mit Winzern und Weinimporteuren um den entsprechenden Gesetzentwurf. Nun hat das Ressort den Entwurf vorgestellt.
Dagegen will Landwirtschaftsminister Marian Jurečka mit strengeren Regeln vorgehen. Dazu wird auch Grundlegendes in die Gesetznovelle hineingeschrieben, sagte der Christdemokrat am Freitag:
„Wir definieren erstmals genau, was das Panschen von Wein ist. Und die Höchststrafe haben wir verzehnfacht – und zwar auf 50 Millionen Kronen.“Panschen, das bedeutet vor allem Wasser, Zucker oder Glycerin beizumengen – die Strafe kann dann umgerechnet bis zu 1,85 Millionen Euro betragen.
Viele der gepanschten Weine haben als Grundlage billige Importprodukte, deswegen will Jurečka auch die Kontrolle der Einfuhr verschärfen.
„Jeder Weinimport nach Tschechien muss unserer Aufsichtsbehörde gemeldet werden, und zwar innerhalb von zwölf Stunden ab der Einfuhr. Dann muss der Wein so lange im Lager bleiben, bis wir seine Zusammensetzung analysiert haben. Das geschieht innerhalb von zehn Tagen. Dabei vergleichen wir unsere Probe auch mit dem Etikett über die Herkunft des Getränks“, so der Minister.
Danach erhält der Wein einen Code, der bei der Kontrollbehörde gespeichert ist. Das Fass wird zudem so versiegelt, dass es nicht aufgemacht und somit der Inhalt verändert werden kann. Des Weiteren ist der Plan, die Verkaufsstellen zu registrieren. An der Tankstelle oder beim Zeitungshändler nebenan wird es dann wahrscheinlich keinen Fasswein mehr geben:„Bei der Registrierung muss der Verkäufer angeben, woher er in Tschechien seinen Wein bezieht – ob vom heimischen Winzer oder von einem Importeur. Und er muss die Mindestanforderungen für eine Lagerung des Weines und für den Fass-Ausschank erfüllen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass der Wein nur dort verkauft wird, wo dies auf einem gewissen fachlichen Niveau geschieht.“
Unter anderem soll der Wein zukünftig bei einer gleichbleibenden Temperatur von 18 Grad Celsius gelagert werden. Allerdings halten Importeure dies nicht für ausreichend. Denn dann müsste auch die Temperatur beim Transport überwacht werden. Wie die Tageszeitung „Lidové noviny“ berichtete, hat der Verband der Weinhändler und Weinstuben einen Test gemacht. Der angelieferte Wein war 25 Grad warm. Aber selbst nach drei Tagen Lagerung bei 18 Grad war die Temperatur nur um zwei Grad gefallen. Zeit für Änderungen besteht allerdings noch. Die Gesetzesnovelle wird zunächst im Regierungskabinett behandelt und von der Europäischen Kommission beurteilt, bevor sie ins Parlament kommt. Deswegen können die schärferen Regeln auch nicht wie ursprünglich geplant zu Beginn kommenden Jahres in Kraft treten, dies wird wohl erst im Frühling 2016 geschehen.