(Keine) Realität für Roma – Urteil gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt
Reality – damit wird im Tschechischen der Immobilienmarkt bezeichnet, also die Miete oder der Kauf von Wohnungen und Häusern. Die Realität für die Roma-Minderheit auf diesem Markt sieht aber trübe aus. Den Beweis dafür erbracht hat Lenka Balogová. Im Auftrag der tschechischen Ombudsfrau bewarb sie sich um eine Wohnung und wurde von der Maklerin wegen ihrer ethnischen Herkunft abgelehnt. Ein Gericht hat das nun für unzulässig erklärt. Für die Menschenrechtsorganisationen im Land ist es ein Präzedenzfall.
„Wenn jemand zur ethnischen Gruppe der Roma gehört, interessiert die Eigentümer alles Weitere gar nicht mehr, sie sehen Roma als potentielle Gefahr. Daher glauben wir, dass ihre Chancen auf eine menschenwürdige Wohnung außerhalb von Roma-Ghettos fast bei null liegen – wegen der Ethnizität.“
Dass es sich nicht um haltlose Vorwürfe handelt, hat nun ein sogenannter Situationstest gezeigt. Die Romni Lenka Balogová bewarb sich im Auftrag der tschechischen Ombudsfrau um eine Wohnung in Ustí nad Labem / Aussig an der Elbe. 2013 war das, und Balogová erhielt für eine konkrete Wohnung eine Absage per Telefon. Mitte August hat ein Gericht in Litoměřice / Leitmeritz entschieden, dass sich die Maklerin dafür entschuldigen muss.
Miroslav Dvořák ist Leiter der Beratungsstelle für Bürger- und Menschenrechte in Prag. Seine Organisation hat den Situationstest im Kreis Ustí durchgeführt. Für ihn ist das Urteil ein Durchbruch im Kampf gegen Diskriminierung:
„Es ist überhaupt das erste Urteil dieser Art in Tschechien. Das Gericht hat entschieden, dass es sich bei der Ablehnung von Frau Balogová um Diskriminierung, und zwar um direkte Diskriminierung handelt. Die Richter bezogen sich darauf, dass die Makleragentur abgelehnt hat, ihr wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit eine Wohnung zu vermitteln. Die Agentur hat die Maklerin selbst nach der ethnischen Zugehörigkeit gefragt.“Nach dem Urteil regte sich auch Kritik. Die Schuld in dem Fall liege beim Besitzer der Immobilie und nicht beim Makler, hieß es zum Beispiel. Für Miroslav Dvořák ist das kein Argument:
„Die Makler müssen ihrer Arbeit anständig und in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften hierzulande nachgehen. Das heißt, sie müssen jedem die Besichtigung einer freien Wohnung ermöglichen. Wenn also ein Vermieter sagt, dass er eine bestimmte Minderheit nicht haben will, muss ihm der Makler seine Dienste verweigern.“
Für Ombudsfrau Anna Šabatová – initiiert hatte den Test noch ihr Vorgänger Pavel Varvařovsky – werden auch die Eigentümer in keiner Weise in ihrem Recht beschnitten. Sie könnten ihre Mieter weiter selbst auswählen.
„Sie können danach fragen, ob die Interessenten die Miete bezahlen können und welches Einkommen sie haben. Sie können auch eine Kaution oder Sicherheit verlangen und Angaben darüber, wie viele Personen in eine Wohnung einziehen wollen. Sie können vereinbaren, dass jemand Referenzen beibringen muss. Das ist alles möglich, doch niemand, der ein guter Mieter sein könnte, darf von Anfang an abgelehnt und diskriminiert werden.“Als Resultat der juristisch ermittelten Diskriminierung gab es in dieser Woche ein erstes Treffen zwischen Anna Šabatová und der Vereinigung der Makler in Tschechien – mit positiven Ergebnissen, wie die Ombudsfrau danach sagte. Auch der konkrete Fall Balogová ist noch nicht abgeschlossen. Eine Entschädigungsforderung von 100.000 Kronen hatte das Gericht Litoměřice zurückgewiesen. In der vergangenen Woche hat Lenka Balogová dagegen Berufung eingelegt.