Transparency: Tschechien setzt Antikorruptionskonvention nicht um

Illustrationsfoto: Barbora Kmentová

Tschechische Bürger werden für korruptes Verhalten im Ausland von der Justiz ihrer Heimat praktisch überhaupt nicht belangt. Damit verstoße Tschechien gegen die Antikorruptionskonvention der OECD, wie der Leiter des tschechischen Büros von Transparency International, David Ondráčka, am Donnerstag mitteilte. Bei der Antikorruptionsagentur gilt die Tschechische Republik in dieser Hinsicht als einer der am schlechtesten bewerteten Staaten.

David Ondráčka  (Foto: ČT24)
Seit 2005 beurteilt Transparency International die Umsetzung der OECD-Konvention. Diese haben mittlerweile 39 Staaten unterschrieben. Zu jenen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, gehören neben Tschechien noch 19 weitere Länder. Deutschland, die USA, Großbritannien und die Schweiz fordern hingegen laut der Antikorruptionsagentur aktiv ihr Recht ein.

Falls sich ein tschechischer Bürger im Ausland der Bestechung schuldig mache, sollten außer den Behörden vor Ort auch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte in Tschechien tätig werden, erläuterte Ondráčka. Die entsprechenden Gesetze und Verordnungen dazu bestünden, der Staat würde sie aber nicht ausreichend nutzen. Dabei gehe es auch darum, dass Tschechien in Justizfällen an Schadensersatzzahlungen herankommen könne, so David Ondráčka. Er verwies unter anderem auf den Fall um die Privatisierung der Mostecká uhelná, bei dem in der Schweiz tschechische Kohlebarone verurteilt worden waren. Die Behörden hierzulande hatten jedoch keine Rechtshilfe beantragt, weswegen Tschechien von den 600 Millionen Schweizer Franken, die auf eidgenössischen Konten lagerten, nichts erhalten hat.

Foto: Barbora Kmentová
Die „Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr“ ist 1999 in Kraft getreten. Seitdem ist sie von 41 Industriestaaten ratifiziert worden – die Länder bestreiten zwei Drittel des Welthandels.

Autor: Till Janzer
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