Transparency: Tschechien setzt Antikorruptionskonvention nicht um
Tschechische Bürger werden für korruptes Verhalten im Ausland von der Justiz ihrer Heimat praktisch überhaupt nicht belangt. Damit verstoße Tschechien gegen die Antikorruptionskonvention der OECD, wie der Leiter des tschechischen Büros von Transparency International, David Ondráčka, am Donnerstag mitteilte. Bei der Antikorruptionsagentur gilt die Tschechische Republik in dieser Hinsicht als einer der am schlechtesten bewerteten Staaten.
Falls sich ein tschechischer Bürger im Ausland der Bestechung schuldig mache, sollten außer den Behörden vor Ort auch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte in Tschechien tätig werden, erläuterte Ondráčka. Die entsprechenden Gesetze und Verordnungen dazu bestünden, der Staat würde sie aber nicht ausreichend nutzen. Dabei gehe es auch darum, dass Tschechien in Justizfällen an Schadensersatzzahlungen herankommen könne, so David Ondráčka. Er verwies unter anderem auf den Fall um die Privatisierung der Mostecká uhelná, bei dem in der Schweiz tschechische Kohlebarone verurteilt worden waren. Die Behörden hierzulande hatten jedoch keine Rechtshilfe beantragt, weswegen Tschechien von den 600 Millionen Schweizer Franken, die auf eidgenössischen Konten lagerten, nichts erhalten hat.
Die „Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr“ ist 1999 in Kraft getreten. Seitdem ist sie von 41 Industriestaaten ratifiziert worden – die Länder bestreiten zwei Drittel des Welthandels.