EU-Wahl: Auch Ausländer können tschechische Kandidaten wählen
Im Mai wählen die Bürgerinnen und Bürger der EU ein neues Europäisches Parlament. Das Wahlrecht sieht vor, dass die Wahlberechtigten auch im Ausland ihre Stimme abgeben können. So können zum Beispiel Deutsche oder Österreicher, die in Prag leben, hier von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen. Allerdings gibt es – im Vergleich zu nationalen Parlamentswahlen – einige Besonderheiten. Hier die wichtigsten Regelungen:
Zunächst gilt die übliche Regel, dass Wahlberechtigte, die zum Beispiel nur in Deutschland ihren Wohnsitz haben, sich aber – etwa im Rahmen eines Urlaubs – am Wahltag in Tschechien aufhalten, von hier aus per Briefwahl wählen können. Sie bleiben dabei im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde registriert. Darüber hinaus gibt aber es bei den Wahlen zum Europäischen Parlament die Möglichkeit, dass Deutsche, Österreicher oder andere EU-Bürger, die in Tschechien einen Wohnsitz haben, sich in das hiesige Wählerverzeichnis eintragen lassen. Der wichtigste Unterschied zwischen beiden Möglichkeiten ist außer der Wohnsitzfrage die Wahlentscheidung selbst: Wer für die EU-Wahlen in einem tschechischen Wählerverzeichnis registriert ist, der wählt eine tschechische Partei und kann Vorzugsstimmen an tschechische Kandidaten vergeben – auch wenn er zum Beispiel deutscher Staatsbürger ist.
Bedeutet das, dass diese Leute in beiden Ländern wählen können?Nein, wer sich als Bürger eines anderen EU-Mitgliedsstaates in Tschechien für die Wahl registrieren lässt, muss gleichzeitig eine Erklärung unterschreiben, der zufolge er ausschließlich in Tschechien wählen wird. Außerdem können im Fall derjenigen, die in beiden Staaten einen Wohnsitz haben, die jeweiligen Wahlbehörden Informationen austauschen, um Missbrauch zu verhindern.
Welche Ausländer können sich für die EU-Wahl in ein tschechisches Wählerverzeichnis eintragen lassen?Alle EU-Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und für eine Zeit von mindestens 45 Tagen zum ständigen oder vorübergehenden Aufenthalt auf dem Gebiet der Tschechischen Republik registriert sind (d. h. mindestens seit dem 9. April 2014).
Was muss man konkret tun, um sich als Ausländer in Tschechien für die Wahl zu registrieren?
Man muss bei der Gemeindebehörde, bei der man zum ständigen oder vorübergehenden Aufenthalt in Tschechien gemeldet ist, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament stellen. Wer bereits bei früheren EU-Wahlen hier als Wähler registriert war und seitdem nicht die Streichung aus diesem Verzeichnis beantragt hat, muss das nicht mehr tun – er oder sie wird automatisch in das neue Verzeichnis eingetragen. Eine Ausnahme stellen auch Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaates dar, die hier bereits für die Wahl ihrer Gemeindevertretung registriert sind. (Das können nur solche Ausländer sein, die in Tschechien ihren Hauptwohnsitz haben.) Sie müssen lediglich einen Antrag auf Übertragung ihrer Angaben in das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament stellen.Innerhalb welcher Frist muss das alles geschehen?
Das Gesetz sagt, dass die jeweiligen Anträge spätestens 40 Tage vor dem Wahltag zu stellen sind. Das wäre bis 13. April 2014, und zwar bis 16.00 Uhr. Das ist allerdings ein Sonntag, es empfiehlt sich also, bereits bis Freitag sämtliche Formalitäten zu erledigen. Die Anträge findet man im Internet, mitzunehmen sind außerdem ein Identitätsnachweis und eine Kopie der tschechischen Meldebescheinigung, in der die Adresse des tschechischen Wohnsitzes eingetragen ist. Noch ein wichtiger Hinweis zum Wahltermin selbst: Die Wahl zum Europäischen Parlament findet in Deutschland und Österreich am 25. Mai statt. Jedes Land wählt aber gemäß seiner eigenen Traditionen. Die Tschechen gehen immer am Freitag und Samstag zur Urne, in Tschechien wird daher bereits am 23. und 24. Mai gewählt.