Strafanzeige gegen Abgeordnete wegen Relativierung kommunistischer Verbrechen

Milada Horáková (Foto: Tschechisches Fernsehen)

Die kommunistische Abgeordnete Marta Semelová war vorige Woche Gast bei einer Diskussionssendung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Darin verteidigte sie das Gerichturteil gegen die Politikerin Milada Horáková, die 1950 nach einem inszenierten Schauprozess hingerichtet wurde. Ein Bürgerrechtler erstattete daraufhin eine Strafanzeige gegen die Parlamentarierin.

Marta Semelová  (Foto: Tomáš Adamec,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
Die Abgeordnete der Kommunistischen Partei, Marta Semelová, hat aus ihrer Bewunderung für die kommunistische Herrschaft in der Tschechoslowakei nie einen Hehl gemacht. Ganz besonders liegt ihr das stalinistische tschechoslowakische Staatsoberhaupt Klement Gottwald am Herzen. Jedes Jahr trifft sie sich mit Parteigenossen an Gottwalds Grab, um dem Initiator der politischen Prozesse in den 1950er Jahren mit Gesängen und Ansprachen zu huldigen. In diesem Zusammenhang sind ihre jüngsten Erklärungen im Tschechischen Fernsehen wenig überraschend. Besondere Aufmerksamkeit weckten allerdings die Äußerungen Semelovás über die Aburteilung der Politikerin Milada Horáková:

Milada Horáková  (Foto: Tschechisches Fernsehen)
„Ich halte es zwar nicht für glücklich, aber Milada Horáková hat doch alles gestanden. Daran, dass dieses Geständnis erzwungen wurde, zweifele ich sehr.“

Der Historiker Petr Blažek bezeichnet die Worte der Kommunistin als Unsinn. Denn es gebe ausreichend Material, die einen Justizmord beweisen:

„Sowohl die Ermittlungsakten als auch die Gerichtsprotokolle stehen zur Verfügung, und auch die Erinnerungen der Teilnehmer des Prozesses sind vorhanden. Erhalten sind auch Aufzeichnungen von Telefongesprächen jener Menschen, die den Prozess organisierten. Es gab eine Telefonverbindung mit der Prager Burg, wo der damalige Präsident Gottwald die Gerichtsverhandlungen verfolgte. Daraus geht hervor, dass es sich um einen politischen Prozess handelte. Die Ergebnisse standen im Voraus fest. Genauso war klar, wer zu welcher Strafe verurteilt werden würde. Am Prozess waren wesentlich sowjetische Berater beteiligt, die sehr brutale Verhörmethoden eingeführt hatten. Der Prozess richtete sich nach stalinistischen Prinzipien, wie sie schon aus den Prozessen der 1920er Jahre in der Sowjetunion bekannt waren.“

David Strupek  (Foto: Archiv Radio Prag)
Semelová hatte bei ihrem Fernsehauftritt zudem die Tatsache in Frage gestellt, dass es während des kommunistischen Regimes überhaupt politische Gefangene gegeben habe. Die Erklärungen der Kommunistin bewegten den Leiter der Bürgerinitiative „ProtiAlt“, Dušan Makovský, dazu, Strafanzeige zu erstatten, wegen der Leugnung von Verbrechen des Kommunismus. Dazu der Rechtsexperte David Strupek:

„In diesem Fall kommt der Paragraf 405 des Strafgesetzbuchs in Frage. Dort ist unter anderem festgelegt, dass derjenige, der Verbrechen von Nationalsozialisten und Kommunisten gegen die Menschlichkeit leugnet, billigt, in Frage stellt oder sie zu rechtfertigen versucht, bestraft werden kann.“



Dušan Makovský  (Foto: YouTube)
Der Bürgerrechtler Makovský räumte jedoch ein, er rechne bei seiner Anzeige nicht mit Erfolg. Im Strafgesetzbuch ist für diese Tat zwar eine Strafe in Höhe von sechs Monaten bis zu drei Jahren Freiheitsentzug verankert, zu einem Prozess ist es bisher aber in keinem solchen Fall gekommen.