Illegale Gebühren an tschechischen Unis? Studierende lassen Ministerium prüfen
An öffentlichen Universitäten gibt es in Tschechien eigentlich keine Einschreibegebühren. Trotzdem halten einige Unis bei der Anmeldung zum Studium die Hand auf, oder aber bei der Wiederholung von Prüfungen und der Ausstellung von Diplomen. Diese Praxis haben Vertreter der Studierenden nun angeprangert und auch das Bildungsministerium darüber unterrichtet.
Die Kunstgewerbe-Hochschule in Prag verlangt zum Beispiel 1000 Kronen (40 Euro) Einschreibegebühr; an der Polytechnischen Hochschule in Jihlava / Iglau müssen die Studierenden obligatorisch jedes Semester im Voraus für die Nutzung der Bibliothek und des Internets zahlen. An der Westböhmischen Universität in Plzeň / Pilsen kostet es zusätzlich, wenn man sich außerhalb des vorgegebenen Termins für ein Semester einschreiben lassen will. Miroslav Jašurek, Vorsitzender der Studierenden-Kammer im Hochschulrat:
„Zu diesen Gebühren hatten wir das Bildungsministerium um eine Stellungnahme gebeten. Bei den meisten wurde uns mitgeteilt, dass sie nach Sicht des Ministeriums nicht im Einklang mit dem Hochschulgesetz stehen.“Teilweise sind es nur kleine Summen, die die Studierenden zusätzlich zahlen müssen. Zum Beispiel an der Hochschule für Technik in Prag: Dort wird unter anderem bei der Anerkennung von Studienfächern von anderen Universitäten für jedes Fach eine Bearbeitungsgebühr von 60 Kronen genommen. Die umgerechnet 2,40 Euro belasten sicher auch den studentischen Geldbeutel nicht sonderlich. Sie sind wahrscheinlich eher lästig. Und der Rektor der Hochschule, Václav Havlíček, hält sie auch für gerechtfertigt:
„Wir nehmen Gebühren wirklich nur für außergewöhnliche Leistungen, wenn jemand zum Beispiel eine Bestätigung auf Englisch anfordert. Für Dinge, die direkt das Studium betreffen, erheben wir aber keine Gebühren.“Doch selbst Gebühren, die letztlich vom Gesetz gedeckt sind, können den Graubereich berühren.
„Die meisten Gebühren wurden nicht durch interne Vorschriften erlassen. Sie wurden nicht zum Beispiel vom akademischen Senat verhandelt und beim Ministerium registriert. Es handelt sich vielmehr um einseitige Entscheidungen der Dekane oder Rektoren, in Form unterschiedlicher Direktiven oder Anordnungen“, so Miroslav Jašurek.
Das Bildungsministerium selbst kann den Universitäten aber die Abschaffung der Gebühren nicht vorschreiben. Es kann den Hochschulen nur seinen Standpunkt mitteilen. Deswegen wollen die Vertreter der Studierenden, dass über die Gebühren jetzt direkt an den Unis diskutiert wird.Im Übrigen erlaubt ist, dass das Aufnahmeverfahren zu einer Hochschule Geld kostet und die Überziehung der Regelstudienzeit. Diskutiert wird im Rahmen der geplanten Hochschulreform derzeit aber auch eine landesweite Einführung von Einschreibegebühren.