Chef des Rechnungshofs verurteilt - Streit über Nachfolge und Kompetenzen
Ein Amt ist beschädigt. Diese Einschätzung trifft nicht nur auf den deutschen Bundespräsidenten zu, sondern auch auf den Chef des Obersten tschechischen Rechnungshofs. Sieben Jahre lang leitete František Dohnal diese Behörde, fast die Hälfte der Zeit stand er unter starkem Beschuss von allen Seiten. Selbst als Polizei und Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen ihn aufnahmen, trat er - im Gegensatz zu Christian Wulff - nicht zurück. Er wurde sogar verklagt, aber erst die definitive Verurteilung im Berufungsverfahren konnte ihn aus dem Amt treiben. Nachdem der Rechnungshof an Vertrauen verloren hat, diskutiert die Regierungskoalition nun über die Kompetenzen der Kontrollbehörde.
Am Montag bestätigte das Prager Stadtgericht ein Urteil in erster Instanz vom August vergangenen Jahres. Demnach erhält Dohnal 18 Monate Haft auf Bewährung wegen seiner Weigerung, mit dem Kontrollausschuss zusammenzuarbeiten. Das Urteil ist rechtskräftig, was den Gesetzen nach eine weitere Amtsführung verbietet. Vizepremierministerin Karolína Peake von der Partei der öffentlichen Angelegenheiten zeigte sich erleichtert:
„Dies ist die endgültige Entscheidung eines unabhängigen Gerichtes und muss als solche respektiert werden. Ich bin in erster Linie froh, dass mit dem Urteil nun auch der Vertrauensverlust in den Obersten Rechnungshof, ausgelöst durch die Ermittlungen und das Gerichtsverfahren, gestoppt werden kann.“Zwar kündigte Dohnals Anwalt eine mögliche Anrufung des Obersten Gerichtshofs an, doch die Rückkehr des ehemaligen christdemokratischen Politikers in sein altes Amt schloss er aus.
Nun heißt die Frage: Wer kann das Vertrauen in den Obersten Rechnungshof wiederherstellen? Am Dienstag kamen die Koalitionsspitzen zusammen, haben die Personalfrage aber zunächst einmal verschoben: Erst bis zum Sommer soll es einen Nachfolger geben. Denn geklärt werden müssen auch die Kompetenzen des Obersten Rechnungshofs. Einig sind sich die drei Koalitionspartner nur, dass die Kompetenzen erweitert werden sollen. Doch was dies alles umfassen soll, darüber wird derzeit gestritten. Die Top 09 und die Partei der öffentlichen Angelegenheiten wollen sogar die Kontrolle von Firmen, in denen der Staat Mehrheitseigner ist, dem Rechnungshof überantworten.
„Es geht zum Beispiel darum, ob die Tschechischen Bahnen nur von den eigenen Organen kontrolliert werden sollen oder auch von unabhängigen Instanzen wie dies zum Beispiel in den Nachbarländern Deutschland, Österreich, Polen und der Slowakei der Fall ist. Häufig sind dort die Gesetze noch schärfer, als das, was wir vorschlagen. In der Slowakei und in Polen beginnen die Kompetenzen bereits, wenn der Staat eine einzige Aktie eines Betriebs besitzt“, so der Top-09-Abgeordnete Stanislav Polčák. Gegen solch weitreichende Kompetenzen haben sich hingegen die Bürgerdemokraten von Premier Nečas ausgesprochen. Sie wollen die Kontrollfunktion der Behörde nur auf die Kreise und Gemeinden ausdehnen. Der bürgerdemokratische Abgeordnete Marek Benda:
„Schon wenn man die Gemeinden hinzunimmt, würde sich die Zahl der kontrollierten Institutionen von einigen Dutzenden auf 6500 erhöhen. Ein Fehler wäre es, die Kompetenzen des Rechnungshofs auf kommerzielle Firmen auszudehnen, zu deren Kontrolle Aufsichtsräte und Auditverfahren dienen. Das könnte teure Schiedsverfahren nach sich ziehen.“
Eindeutig für weitreichende Kompetenzen des Amtes sprechen sich die Nichtregierungsorganisationen aus, die sich im Kampf gegen Korruption engagieren.