Pospíšils Liste: Was geschieht nun mit Richtern mit Parteivergangenheit

Ende letzten Jahres hatte das Verfassungsgericht entschieden: Die Mitgliedschaft heute noch aktiver Richter und Staatsanwälte in der kommunistischen Partei vor 1989 ist keine Information, die zu den sensiblen persönlichen Daten gehört und daher geschützt werden muss. Das Recht auf Information über öffentlich tätige Personen wiegt schwerer. Das Justizministerium hat nun darauf reagiert und eine Liste von Richtern und Staatsanwälten mit kommunistischer Vergangenheit veröffentlicht. Die Liste war jedoch fehlerhaft, und so hat Tschechien erneut eine Diskussion über die Vergangenheitsbewältigung ereilt.

Sie sollte ein Vorstoß in Sachen Transparenz sein, die Liste, die Justizminister Jiří Pospíšil Ende letzter Woche auf die Internetseite seines Ressorts stellen ließ. Eine Liste mit rund 1000 Namen von aktiven Richtern und Staatsanwälten, die „damals“, also vor der Samtenen Revolution, Mitglied der kommunistischen Partei waren. Es stellte sich jedoch heraus, dass Pospíšils Liste fehlerhaft war. Mindestens vier aufgeführte Richter waren nie Parteimitglied gewesen. Es folgten Entschuldigungen und der Rauswurf zweier verantwortlicher Beamter aus dem Justizministerium. Der Vorsitzende des Verfassungsgerichts Pavel Rychetský äußerte sich im Tschechischen Fernsehen kritisch über das Vorgehen des Ministeriums:

Vojen Güttler
„Ich bin ebenso der Ansicht, dass ein Richter ein öffentlicher Amtsträger ist und die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, sein Leben zu kennen. Ich sage aber ganz offen: Wenn ich das Wort ´Liste´ höre, dann erinnert mich das gerade an die Zeit, über die wir hier sprechen. Eine Gesellschaft, die beginnt Listen aufzustellen, ist meiner Ansicht nach nicht gesund.“

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts, dass ein Bürger ein Recht auf diese Information hat, hatte Rychetský-Kollege Vojen Güttler getroffen. Ungeachtet des Gerichtsurteils ist Verfassungsrichter Rychetský der Ansicht, dass das Vorgehen des Justizministers zweifelhaft ist.

„Wenn der Minister die Absicht hatte, solch eine Sammelliste in irgendeiner Form zu veröffentlichen, dann hatte er – meiner Ansicht nach – die rechtliche Pflicht, zuvor die Zustimmung der Richter einzuholen. In diesem Falle hätte es nämlich nicht zu diesen Fehlern kommen können.“

So hatte es Rychetský als Chef des Verfassungsgerichtes selbst gehalten. Erst nach Zustimmung des jeweiligen Verfassungsrichters hatte er dessen politische Vergangenheit veröffentlicht. Doch was soll nun mit diesen Informationen geschehen? Nach der Wende gab es individuelle Überprüfungen aller Richter. Für Rychetský kann das 20 Jahre später nicht noch einmal auf der Tagesordnung stehen:



Jiří Pospíšil  (Foto: Archiv des Regierungsamtes der Tschechischen Republik)
„Aus rechtlicher Sicht gibt es dazu keine Möglichkeit – Mord verjährt übrigens auch nach 20 Jahren. Und ich kann mir schwer vorstellen, dass man nun so etwas wie eine neue Säuberung in der Justiz durchführen würde.“

Wichtig sei es, diejenigen Juristen in die Richterpositionen zu bringen, die bewiesen hätten, dass sie qualifiziert seien und die Arbeit an einem Gericht organisieren könnten.

„Das ist wesentlich wichtiger als die Tatsache, dass sie vielleicht vor 30, 40 Jahren für kurze Zeit in der kommunistischen Partei waren“, so Pavel Rychetský.

Aber was nun anfangen mit der Information, dass ein Fünftel der Richter und ein Drittel der Staatsanwälte damals in der kommunistischen Partei waren? Die Vergangenheit wird Tschechien wohl immer wieder einholen, solange einfach nur Listen veröffentlicht werden.