Kein generelles Rauchverbot in tschechischen Restaurants vorgesehen
Nichtraucher werden wahrscheinlich auch künftig in vielen tschechischen Restaurants Tabakqualm ertragen müssen. Die vom Abgeordnetenhaus auf der letzten Sitzung gebilligte Gesetzesnovelle über das Rauchen in gastronomischen Betrieben sieht lediglich eine Kennzeichnungspflicht vor. Gaststättenbesitzer müssten demzufolge beim Eingang Piktogramme anbringen, die ihr Lokal als Raucher- oder Nichtraucherlokal, oder aber als Gaststätte mit zwei getrennten Zonen ausweisen.
„Diese Maßnahme ermöglicht es meiner Ansicht jedem, sich frei zu entscheiden. An der Tür jedes Restaurants wird angeschrieben sein, ob es sich um ein Raucher- oder Nichtraucherrestaurant handelt, und der Gast kann sich entscheiden, ob er das Restaurant betritt oder nicht. Ob in einem Restaurant geraucht werden darf oder nicht, entscheidet der Besitzer oder Betreiber des Lokals. Ich betrachte dieses Gesetz als optimale Variante für die tschechischen Verhältnisse“,
so der stellvertretende Vorsitzende der Sozialdemokraten, Milan Urban. Für die Gesetzesnovelle stimmten 109 Abgeordnete, dagegen sprachen sich 31 Mandatsträger aus. Den Regierungsparteien erscheint die Gesetzesnovelle ausgewogen, in den Augen der Gegner stellt sie dagegen nicht einmal sicher, dass Nichtraucher künftig um Raucherzonen einen Bogen schlagen können.„Wenn dann auf den Tischen Kärtchen stehen, dass das Rauchen erlaubt oder verboten ist, - das ist einfach dilettantisch“,
bemängelt der Christdemokrat Jiří Carbol. 31 Prozent der Tschechen über 15 Jahre rauchen einer Statistik der Europäischen Kommission zufolge. Tschechien bewegt sich damit im Mittelfeld der EU. Die kommunistische Abgeordnete Soňa Marková findet, dass die Novelle nicht hart genug gegen das Rauchen durchgreife:
„Wir hatten uns für ein völliges Rauchverbot in Restaurants eingesetzt. Ich habe Verständnis für die Befürchtungen der Gaststättenbesitzer, dass sie Umsatzeinbußen verzeichnen könnten. Doch wenn man in anderen europäischen Länder mit dem Rauchverbot ordentlich umgeht, so sollten auch wir damit zurechtkommen.“
Seit 1. 1. 2006 ist in Tschechien das so genannte „Antirauchergesetz“ in Kraft. Es untersagt das Rauchen in Ämtern sowie einer Reihe von öffentlichen Einrichtungen, wie Schulen, Krankenhäusern, Kinos, Theatern und Massenverkehrsmitteln. Die vom Abgeordnetenhaus gebilligte Novelle kommt nun zur Abstimmung in die zweite Parlamentskammer, den Senat.