Das Verfassungsgericht hat entschieden: Gesundheitsgebühren bleiben

Das Verfassungsgericht (Foto: ČTK)

Die Opposition aus Sozialdemokraten und Kommunisten hatte all ihre Hoffnung auf das Verfassungsgericht gesetzt. Das sollte für die seit Januar geltenden Zuzahlungen im Gesundheitswesen die rote Karte heben. Gefreut hat sich am Ende jedoch Gesundheitsminister Julínek.

Das Verfassungsgericht  (Foto: ČTK)
„Das Urteil verpflichtet uns, mit unseren Reformen weiter zu machen. Das Urteil gibt uns ein größeres Vertrauen darin, dass unsere Veränderungen den Patienten zugute kommen. Der größte Teil der Reformen, die noch kommen, werden eindeutig ihre Stellung verbessern.“

1:0 für Gesundheitsminister Tomáš Julínek und seine Gebührenreform, die seit Anfang des Jahres Zuzahlungen bei Arztbesuchen, im Krankenhaus und auf rezeptpflichtige Medikamente vorsieht. Die Opposition aus Sozialdemokraten und Kommunisten hatte dagegen Verfassungsbeschwerde eingereicht. Der Sieg der Regierung vor dem Verfassungsgericht stand allerdings auf Messers Schneide. Mit 8:7 Stimmen wurden die Reformen eher durchgedrückt als durchgewunken. Das Urteil aber steht, wie Verfassungsrichter Stanislav Balík bestätigt:

„Die rechtliche Regelung der Gebühren hat nicht zur Folge, dass das Gesundheitssystem für die Menschen nicht zugänglich wäre. Daher wurde die Verfassungsbeschwerde abgelehnt. Falls es aber Menschen geben sollte, die sich objektiv durch die Reform geschädigt sehen, dann geht vom Gerichtsurteil der Appell aus, dass die Gesetzgeber dafür eine Lösung finden und zwar zum Beispiel mit Mitteln aus den Sozialkassen.“

Gesundheitsminister Tomáš Julínek  (Foto: ČTK)
Die fast paritätische Uneinigkeit bei den Verfassungsrichtern spiegelt die politischen Lager im Parlament. Jedoch nicht nur entlang der Demarkationslinie zwischen Koalition und Opposition. Auch einige Koalitionspolitiker, vor allem von den Grünen und den Christdemokraten, ringen mit den Gebühren – zum Beispiel bei Kindern und Rentnern. Seit längerem fordert auch die christdemokratische Abgeordnete Michaela Šojdrová, die Zuzahlungen für Neugeborene und Aufenthalte in Geburtskliniken abzuschaffen. Ihren Entwurf will sie im Parlament einbringen, falls die Koalition zu keinem Kompromiss findet. Ihr Parteikollege Ludvík Hovorka stärkt ihr den Rücken:

„Wenn es zu keiner vernünftigen Lösung innerhalb der Koalition kommt, dann werden wir einen anderen Weg suchen, die entsprechenden Personengruppen von den Gebühren zu befreien, wie es der Entwurf der Kollegin Šojdrová vorsieht. Dieser Entwurf könnte auch noch erweitert werden. Auf alle Fälle setzen wir zunächst auf Verhandlungen. Aber der Kompromiss von Gesundheitsminister Julínek reicht bei weitem nicht aus.“

Foto: Kristýna Maková
Der Kompromiss des Gesundheitsministers sieht eine Abschaffung der Gebühren für Kinder bis drei Jahre vor. „Das wäre kein so großer Eingriff in das System, dass man den Schritt nicht machen könnte,“ sagte der Minister.

Am Montag werden die Koalitionsspitzen erneut verhandeln. Die Fronten innerhalb der Regierungsparteien jedenfalls scheinen noch nicht aufgeweicht. Und Julínek möchte nicht auf die vier Milliarden Kronen (rund 160 Millionen Euro) verzichten, welche die Zuzahlungen jährlich einbringen. Und die Opposition? Enttäuscht vom Urteil vertraut sie auf die nächsten Wahlen, wie der gesundheitspolitische Experte der Sozialdemokraten, David Rath, sagt:

„Die Bürger haben als Wähler ihr Schicksal in der Hand. Es kommt also nicht darauf an, ob einzelne Koalitionsabgeordnete unseren Entwurf zur Abschaffung bzw. Einschränkung der Gebühren unterstützen. Die Wähler werden entscheiden und zwar schon bald.“

Im Herbst werden in Tschechien Kommunal- und Senatswahlen abgehalten.