Verfassungsgericht bestätigt umstrittenes Kirchengesetz

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Das umstrittene Kirchengesetz entspricht der Verfassung und bleibt weiterhin gültig. Das entschied am Dienstag das Verfassungsgericht in Brünn. Das vor zwei Jahren von den linken Abgeordneten durchgesetzte novellierte Gesetz sieht neue Regelungen für die Gründung kirchlicher Stiftungen, karitativer Organisationen sowie Schulen vor. Diese Regelung wird von kirchlichen Kreisen stark kritisiert. 21 Senatoren haben sich 2006 an das Verfassungsgericht mit dem Vorschlag zur Aufhebung des Gesetzes gewandt. Die Verfassungsrichter lehnten den Entwurf der Parlamentarier jedoch ab.

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Der Beschluss des Verfassungsgerichts hat in kirchlichen Kreisen Enttäuschung aufkommen lassen. Dem Gesetz zufolge reichen die inneren Kirchenregeln nicht aus, um eine kirchliche Organisation zu gründen. Die Organsiationen müssen zusätzlich beim Kultur- oder Innenministerium offiziell registriert werden. Das Verfassungsgericht hat diesmal mit knapper Stimmenmehrheit entschieden, von den fünfzehn Richtern waren nur acht der Meinung, dass das Gesetz die Rechte der Kirchen nicht einschränkt. Die Gründe für den Beschluss des Verfassungsgerichts fasste Richter Vladimir Kurka zusammen:

„Die gesetzliche Regelung, die vom Verfassungsgericht überprüft wurde, entspricht der tschechischen Verfassung. Sie bringt eine akzeptable Ausgewogenheit zwischen den beiden Rechten zum Ausdruck: zwischen dem Recht der Kirchen auf Autonomie und den Forderungen von Drittpersonen nach Rechtsgarantie und Rechtsschutz.“

Jaromir Talir
Der Vorsitzende des Ökumenischen Kirchenrates, Pavel Cerny, hält die Regelung jedoch weiterhin für unangemessen:

„Die Kirchen haben damit Hindernisse bei der Gründung von Einrichtungen zu überwinden, die zur Arbeit der Kirchen gehören, die diese für die Gesellschaft leisten.“

Der stellvertretende Kulturminister, der Christdemokrat Jaromir Talir, meint, es sei einerseits möglich, auch mit dem umstrittenen Gesetz irgendwie zu leben:

„Andererseits gehört dieses Gesetz in seiner jetzigen Fassung nicht in die Rechtsordnung einer demokratischen Gesellschaft. Ich bin davon überzeugt, dass es allzu viele Bestimmungen enthält, die von den kirchlichen Rechtspersonen Dinge verlangen, die von den anderen nicht gefordert werden. Eine Vereinfachung des Gesetzes wäre am Platz.“ Vyjet konec

Die Beziehung Kirche-Staat ist auch fast achtzehn Jahre nach dem Zusammenbruch des Kommunismus in Tschechien noch nicht umfassend geregelt. Offen bleibt immer noch die Rückgabe des während des Kommunismus konfiszierten Kircheneigentums. Und ein Entwurf zur Finanzierung der Kirchen wird erst in diesen Monaten vom Kulturministerium ausgearbeitet.