Nur nicht die Hände in den Schoß - CSSD-Verfassungsbeschwerde gegen das Reformpaket
In gut zwei Monaten, mit Jahresbeginn, soll das Medikament, mit dem die maroden öffentlichen Finanzen geheilt werden sollen, zu wirken beginnen. Die Finanzreform. Gestern ist jedoch der Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten, Michal Hasek, mit einem Stapel Papier unter dem Arm ins Verfassungsgericht marschiert, um sich dort zu beschweren. Ein Schritt, der aus den beschlossenen Reformen ein schwebendes Verfahren machen könnte.
Im Abgeordnetenhaus hatte die Regierungskoalition die Schützenhilfe zweier CSSD-Abtrünniger. Im Senat haben die Bürgerdemokraten ohnehin die Mehrheit. Die Sozialdemokraten wollen die ganze Reform kippen. Und wenn das nicht geht, dann wenigstens Teile davon. Zum Beispiel die Praxisgebühren und den so genannten "Superbruttolohn" als Besteuerungsgrundlage. Der Arbeitsgeberanteil bei den Sozialabgaben, so sagen sie, könne nicht eingerechnet werden, er sei gar nicht Teil des Lohns. CSSD-Chef Jiri Paroubek fasst die Kritik zusammen wie gehabt:
"Die Reform ist im Ganzen verworren und unsozial. Sie ist ein Angriff auf die soziale Sicherheit der Menschen. Aber sie wird in der Zukunft auch eine Belastung für das Wirtschaftswachstum bedeuten."
Und Regierungschef Topolanek? "Ich sehe das als eine ganz normale parlamentarische Auseinandersetzung zwischen Opposition und Koalition", kommentierte er.Als kontraproduktiv für die Verfassungsbeschwerde erwies sich am Montag allerdings ein Satz aus Paroubeks Rede für die Sitzung des Zentralen Parteigremiums in zehn Tagen. Futter für die Medien, denn da heißt es:
"Die Folgen der Reform sind für große Teile der Bevölkerung nicht zwangsläufig so drastisch, dass sie sich nicht im Rahmen ihres Familieneinkommens einigermaßen darauf einstellen könnten."
Der Satz sei - so Paroubek - aus dem Kontext gerissen, was ja auch stimmt. Aber wie die Medien nun mal so sind: Gesagt ist gesagt. Und so musste sich Paroubek rechtfertigen: Er habe die Partei nur überzeugen wollen, dass die CSSD ihre Rolle als Opposition ernst nehmen und weiterhin hart arbeiten müsse. - Also nicht nur die Hände in den Schoß legen, um dann später sagen zu können: Siehste, wir hams ja gesagt! Aber was die Reformen betrifft, so können nun beide, Opposition und Koalition, die Hände in den Schoß legen. Bei so einer Verfassungsbeschwerde können nämlich Monate, wenn nicht Jahre ins Land gehen.