Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter beendet

Im Jahr 2000 fasste die deutsche Bundesregierung den Entschluss, ehemalige NS-Zwangsarbeiter zu entschädigen. Um die Auszahlung der Gelder an die Opfer und ihre Nachkommen in den verschiedenen Ländern zu organisieren, wurde eine Bundesstiftung mit dem Namen "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" gegründet. Für die Tschechische Republik wurde der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds als eine der insgesamt sieben Partnerorganisationen für die Entschädigungszahlungen ausgewählt. Dieser richtete in Prag ein Büro für NS-Opfer ein, um die Auszahlungen der Leistungen an die ehemaligen Zwangsarbeiter zu realisieren zu. Am Samstag, dem 30. September, lief nun eine wichtige Frist ab. Dazu der tschechische Geschäftsführer des Zukunftsfonds, Tomas Jelinek:

"Am 30. September ist die so genannte Verfallsfrist abgelaufen, die in dem deutschen Gesetz verankert ist, das alle Entschädigungszahlungen regelt. Nach dieser Frist sind alle Leistungen, also alle Mittel verfallen, die bis dahin nicht ausgezahlt wurden."

Dabei ist die Frist nicht nur für die Tschechische Republik von Bedeutung, wie Jelinek weiter ausführt:

"Diese Frist gilt nicht nur für tschechische NS-Opfer gilt, sondern für alle NS-Opfer in der ganzen Welt."

Die Entschädigungszahlungen sind nun nach dem Gesetz beendet. Tomas Jelinek resümiert, wie viele Menschen in Tschechien Gelder erhalten haben.

"Grundsätzlich geht es um drei Kategorien. Die erste sind ehemalige so genannte Sklavenarbeiter, also Personen, die in den nazistischen Konzentrationslagern und ähnlichen Haftstätten Arbeit leisten mussten. Die zweite Gruppe bilden die zivilen Zwangsarbeiter. Und dann gibt es noch eine dritte Gruppe: die Opfer des sonstigen NS-Unrechts. Insgesamt wurden mehr als 76.000 Leistungsberechtigte aus den Mitteln der Bundesstiftung, also durch den Zukunftsfonds, entschädigt. Parallel dazu wurden noch Entschädigungszahlungen aus dem österreichischen Versöhnungsfonds gezahlt. Aus diesen Mitteln wurden etwa 11.000 Personen entschädigt. Insgesamt waren es damit 86.000 bis 87.000 Leistungsberechtigte in der Tschechischen Republik", so Jelinek.

Die Frist ist zwar abgelaufen, aber die deutsche Bundesstiftung und das Büro für NS-Opfer in Prag werden ihre Arbeit nicht sofort einstellen, wie Jelinek betont:

"Einerseits gibt es Restaufgaben, die noch erledigt werden müssen. Es muss alles ordentlich abgerechnet und abgeschlossen werden. Andererseits gibt es den Berliner Zukunftsfonds, also den Fonds 'Erinnerung und Zukunft', der im Rahmen dieser Stiftung auch weiterhin bestehen wird. Seine Laufzeit ist unbefristet, und aus ihm werden auch in Zukunft Projekte gefördert. Die dritte Aufgabe, die noch erledigt werden muss, ist die Bewältigung der so genannten Restmittelprojekte. Das sind Projekte, die aus den nicht ausbezahlten Mitteln auch im nächsten Jahr noch realisiert werden."