Entwarnung für rauchende Angestellte
Der Nichtraucherschutz wird immer stärker und für Raucher die Luft immer dünner. Selbst die EU sieht keine rechtlichen Probleme, wenn Arbeitgeber rauchende Stellenbewerber ablehnen. Was dies für tschechische Raucher bedeutet, verrät Ihnen Fabian Schweyher.
Rauchen schadet der Gesundheit - ohne Frage. Mehr Kopfzerbrechen bereitete den Rauchern allerdings kürzlich der tschechische EU-Sozialkommissar Vladimír Spidla. Nach seiner Einschätzung verstoßen Arbeitgeber, die Raucher aufgrund ihres Lasters ablehnen, nicht gegen geltende Anti-Diskriminierungsgesetze. Was bedeutet dies für tschechische Raucher? Darf der Arbeitgeber nun seinem Angestellten die Zigarette verbieten? Jaroslav Jakubek vom Ministerium für Arbeit und Soziales über mögliche Veränderungen:
"Jeder Arbeitsplatz ist im Grunde genommen der private Raum des Arbeitgebers. Das heißt: Der Arbeitgeber hat das Recht zu bestimmen, dass am Arbeitsplatz nicht geraucht wird. Dies war in Tschechien schon immer so. Aber wir sprechen hier vom Rauchen am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber kann natürlich nur schlecht einfordern, dass seine Angestellten zuhause nicht rauchen. Das wäre ja wie in der Grundschule."
Qualmende Angestellte müssen sich also keine Sorgen um ihre Zigaretten oder ihren Arbeitsplatz machen. Dies gilt jedoch nicht für Raucher, die sich auf eine Arbeitsstelle bewerben. Möchte der Arbeitgeber keine qualmenden Bewerber anstellen, dann ist dies seine Sache. Doch der Vorsitzende des Verfassungsrechtlichen Ausschusses im Senat, Jaroslav Kubera, sieht darin in der Praxis keine Schwierigkeiten für Raucher:
"Der Arbeitnehmer wird natürlich lügen. Er bewirbt sich auf die Stelle und wird sagen, dass er Nichtraucher ist. Er wird dort ein halbes Jahr arbeiten, dann fliegt auf, dass er raucht. Aber nach tschechischem Recht, insbesondere nach dem neuen Arbeitsgesetzbuch, kann der Arbeitgeber ihn dann schon nicht mehr entlassen. Also, ich denke, da gibt es nichts zu befürchten. So kann dies nicht reguliert werden. Wenn wir dies dem freien Willen des Arbeitgebers und Arbeitnehmers überlassen würden, gäbe es damit überhaupt kein Problem."
Ausgelöst hatte die Debatte ein irischer Callcenter-Betreiber. In einer Stellenanzeige schrieb er, dass sich Raucher gar nicht erst zu bewerben bräuchten. Die britische Europa-Parlamentarierin Catherine Stihler sah damit Raucher benachteiligt und stellte eine Anfrage im europäischen Parlament. Der tschechische EU-Sozialkommissar Vladimír Spidla antwortete in einem Brief, dass dies nicht gegen europäische Anti-Diskriminierungsgesetze verstoße. In dem mit Juristen der Kommission abgestimmten Schreiben ging der Kommissar allerdings nicht darauf ein, ob eine Kündigung wegen Rauchens legal wäre. Die EU-Gesetze gegen Diskriminierung verbieten Benachteiligung aufgrund von Rasse, Herkunft, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Religion im Beruf und anderen Bereichen.
Zusammengefasst: Raucher dürfen also auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden. In der Praxis scheint dies jedoch keine allzu großen Folgen zu haben. Zumindest für das Berufsleben besitzt das Laster Rauchen also keine Risiken und Nebenwirkungen.