Streit um die Mieten

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Die Mieten werden dieser Tage in Tschechien wieder heiß diskutiert. Wer vor 1989 bereits in seiner Wohnung wohnte, dem darf vom Hausbesitzer nicht eigenmächtig die Miete erhöht werden. Um die Menschen vor dem sozialen Fall zu schützen wurden die Mieten gleich nach der Samtenen Revolution reguliert. Mittlerweile führt diese Regelung allerdings längst dazu, dass die Hausbesitzer ihre Kosten nicht decken können. Das Verfassungsgericht bestätigte den Hausbesitzern schon vor mehreren Jahren, dass die Regulierung eigentlich verfassungswidrig ist. Das Parlament hat aber erst jetzt beschlossen, die regulierten Mieten bis 2011 schrittweise zu erhöhen. Nun hat die "Bürgervereinigung der Hausbesitzer" gegen die fortbestehende Regulierung geklagt - und Recht bekommen. Renate Zöller erklärt, worum es geht.

Die regulierten Mieten sind für das Parlament gerade jetzt, kurz vor den Wahlen, ein heikles Thema. Jeder fünfte Haushalt in Tschechien zahlt regulierte Mieten, das sind eine Menge Wähler. Die Preisbindung sofort abzuschaffen, dazu hatten sich die Politiker daher doch Mitte März nicht durchringen können. Aber immerhin, sie verfügten, dass die Hausbesitzer die Mieten fünf Jahre lang jährlich um 14 Prozent erhöhen dürften. Wer bis dato 2300 Kronen Miete monatlich bezahlt, etwa 80 Euro, wird dann am Ende etwa 5600 Kronen zahlen, ungefähr 197 Euro. Für die Hausbesitzer bedeutet das immer noch ein Verlust, die Marktmiete zum Beispiel in Prag liegt nämlich in der Regel doppelt so hoch.

Nun hat ein die "Bürgervereinigung der Hausbesitzer" erneut gegen die Regulierung an sich geklagt - und vom Verfassungsgericht teilweise Recht bekommen. Die Situation verstoße gegen die Gesetze des Wettbewerbs. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen von Mietern mit ihren Hausbesitzern müsse jedes Gericht selbständig den Mietpreis zugrunde legen, der am gleichen Ort für eine nicht-regulierte Wohnung gezahlt wird - im Prager Villenvorort Vinohrady sind die Mieten nun einmal höher als im kleinen Provinzstädtchen Lysa nad Labem. Der Vorsitzende der Bürgervereinigung der Hausbesitzer, Tomislav Simecek, begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichts:

"Das neue Gesetz legt die Mieten auf einem Niveau fest, dass unter dem der Ausgaben liegt, die für die Renovierung und die Wartung der Häuser notwendig sind. Deshalb würde ich sagen, dieses Gesetz verstößt gegen die Verfassung. Die Mieten nach den Örtlichkeiten festzulegen, wo die Wohnung liegen - und das wurde von dem Institut für Regionale Informationen sehr eindeutig festgelegt - das halte ich für den richtigen Weg."

Der Verband der Mieter dagegen hatte sich mit der Neuregelung der Regulierung, die das Parlament verabschiedet hatte, einverstanden erklärt. Ihr Vertreter Milan Taraba bedauert, dass das neue Gesetz so schnell wieder in Frage gestellt wurde:

"Ich meine nach wie vor, dass diese Entscheidung zumindest sehr unglücklich war. Das hat einen einfachen Grund: Gerade erst sind beide Kammern des Parlaments zu einem Kompromiss gekommen. Dieser Beschluss ist nicht über Nacht getroffen worden, die staatlichen Organe haben mehrere Jahre lang an diesem Kompromiss gearbeitet. Ich kann mir beispielsweise überhaupt nicht vorstellen, was wird, wenn ein Gericht festlegen soll, was denn die eigentlich rechtmäßige Höhe der Mieten ist."