Nach Gerichtsurteil: Tschechien zieht Öffnung der Innengastronomie zeitlich vor

Bereits am Montag und nicht erst am 14. Juni dürfen hierzulande Cafés, Kneipen und Restaurants auch wieder ihre Innenräume öffnen. Das hat die tschechische Regierung am Freitag beschlossen.

Adam Vojtěch | Foto: Ondřej Deml,  ČTK

Laut Gesundheitsminister Adam Vojtěch (parteilos) musste das Regierungskabinett auf ein Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts aus der vergangenen Woche reagieren. Dieses hatte die Beschränkungen für den Betrieb von Restaurants und Spielkasinos gekippt. Demnach reichen die außerordentlichen Anordnungen des Gesundheitsministeriums wegen der Corona-Pandemie nicht aus, um pauschal der Öffentlichkeit den Aufenthalt in den Innenräumen der gastronomischen Betriebe zu verbieten. Laut einigen Juristen wäre dies nur durch die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes möglich gewesen. Gemäß der Interpretation der Juristen können sich die Anordnungen nur dagegen richten, dass potenziell Corona-infizierte Menschen die Innenräume besuchen.

Seit dem Urteil haben viele Wirte in Tschechien auf eine Öffnung auch der Innengastronomie gedrängt. Sie argumentierten mit der Pflicht zum Nachweis eines negativen Corona-Tests, einer Impfung oder der Genesung von einer Infektion, die bereits für die Außengastronomie gilt. Genau dies ist ab Montag dann auch die Voraussetzung für einen Besuch der Innenbereiche.

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Gesundheitsminister Vojtěch gab am Freitag zu, dass er mit der kompletten Öffnung von Cafés, Kneipen und Restaurants lieber noch bis Mitte Juni gewartet hätte. Und das obwohl die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Fällen auf 100.000 Einwohner mittlerweile in Tschechien auf 34 gesunken ist.

Wenn die Gastronomie nun öffnet, bestehen im Übrigen keine Begrenzungen bei der Auslastung der Kapazitäten, außer dass maximal vier Gäste an einem Tisch sitzen dürfen. Des Weiteren darf keine Live-Musik im Inneren gespielt werden. Neben den Cafés, Kneipen und Restaurants können am Montag auch wieder Schwimmbäder, Saunen und Wellness-Einrichtungen ihren Betrieb aufnehmen.

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Die gastronomischen Betriebe waren wegen Corona erstmals im Frühjahr vergangenen Jahres geschlossen. Während der zweiten Welle im Herbst galt von 14. Oktober bis 2. Dezember ein Öffnungsverbot. Da aber anschließend die Zahlen der Infizierten wieder zu steigen begannen, mussten die Wirte schon am 18. Dezember erneut schließen.

Autor: Till Janzer
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