Nach Gerichtsurteil: Restaurants, Cafés und Wellnesseinrichtungen in Tschechien seit Montag wieder geöffnet

In Tschechien sind seit Montag auch die Innenräume von Restaurants und Cafés wieder geöffnet, ebenso wie Schwimmbäder, Clubs oder Casinos. Diese Lockerungen wurden früher umgesetzt, als es die Regierung ursprünglich geplant hatte.

Adam Vojtěch | Foto:  Regierungsamt der Tschechischen Republik

Das Oberste Verwaltungsgericht Tschechiens hatte die Anti-Corona-Maßnahmen zur Schließung von Gastronomie-, Unterhaltungs- und Wellnesseinrichtungen am 21. Mai gekippt. Die Richter befanden, dass der Staat diese Dienstleistungen nicht flächendeckend verbieten darf. Die Umsetzung dieses Urteils war für Adam Vojtěch (parteilos) eine der ersten Amtshandlungen nach seiner erneuten Einführung als Gesundheitsminister: Auf einer Pressekonferenz gestand er am Freitag ein:

„Weder das Pandemie-Gesetz noch das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Gesundheit verleihen uns die Kompetenz, die flächendeckende Schließung von Dienstleistungen anzuordnen.“

Foto: Josef Vostárek,  ČTK

Also können Restaurants und Kneipen seit Montag ihre Gäste auch wieder in den Innenräumen empfangen. Bisher waren nur die Außenbereiche geöffnet. Diesen Lockerungsschritt hatte die Regierung ursprünglich für Mitte Juni geplant. Die entsprechenden Hygienevorschriften gelten aber weiterhin. So dürfen an einem Tisch maximal vier Personen sitzen, sofern sie nicht aus einem Haushalt kommen. An Tischen mit zehn Plätzen und mehr dürfen entsprechend mehrere solcher Gruppen sitzen, wenn zwischen ihnen Abstände eingehalten werden. Zwischen den einzelnen Tischen muss anderthalb Meter Platz sein.

Die Gäste müssen zudem nachweisen, dass sie Corona-negativ sind. Dies geschieht durch ein Testergebnis beziehungsweise den Bescheid über eine Impfung oder überstandene Corona-Infektion. Ein Antigen-Test darf dabei nicht älter als 72 Stunden sein, ein PCR-Test bleibt eine ganze Woche gültig. Das Ergebnis kann auch in elektronischer Form als SMS oder als Foto vorgelegt werden. Als Impfschutz gilt bereits die erste Dosis, und das ab dem 22. Tag nach ihrer Verabreichung. Bezieht man sich auf eine überstandene Corona-Erkrankung als Infektionsschutz, darf diese nicht länger als 180 Tage zurückliegen.

Selbsttest | Foto: Iva Kokešová,  Tschechischer Rundfunk

Für einige Unklarheiten sorgte die Ankündigung, dass in Gastroeinrichtungen auch ein Selbsttest ausreiche. Auf selbstgekaufte Tests, wie sie in manchen Supermärkten angeboten werden, sollte sich der Besucher allerdings nicht verlassen. Diese würden nicht anerkannt, sagte Vojtěch am Montagmorgen in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks:

„Diese haben wir nicht einbezogen, denn solche Selbsttests sind im Prinzip nicht verfügbar. Die Vorgaben beziehen sich auf Selbsttests, die in der Schule oder am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Wer dort den Test absolviert, muss eine Bestätigung vorweisen oder eine eidesstattliche Erklärung.“

Lubomír Zaorálek | Foto: ČT24

Zunächst hieß es, dass im Unterschied dazu bei Kulturveranstaltungen nur der Bescheid einer offiziellen Corona-Teststelle anerkannt würde. Kulturminister Lubomír Zaorálek (Sozialdemokraten) kritisierte diese Vorgabe umgehend als diskriminierend. Adam Vojtěch stellte am Montagmorgen aber klar, dass Selbsttests mit sofortiger Wirkung auch für Theatervorstellungen oder Konzerte gelten:

„Wenn ein Konzert oder eine andere Kulturveranstaltung ansteht, kann direkt vor Ort eine Selbstteststelle eingerichtet werden. Dies gilt ab heute und ist Teil der außerordentlichen Lockerungswelle.“

Foto: Miroslav Chaloupka,  ČTK

Verboten bleibt bislang Live-Musik in Kneipen. Und getanzt werden darf auch nicht, wovon nicht einmal Diskotheken und Clubs ausgenommen sind.

Bereits in den vergangenen Tagen sind stichprobenartige Kontrollen zur Einhaltung der Hygieneregeln durchgeführt worden. Diese sollen mit der Lockerungswelle vom Montag ausgeweitet werden, wozu die Gesundheitsämter auch die Polizei um Unterstützung gebeten haben. Vojtěch begründet:

„Wenn es heute zu umfassenden Lockerungen kommt, ist klar, dass diese an Kontrollen geknüpft sein müssen zur Einhaltung der Hygienevorschriften. Es soll durch die Lockerungen schließlich nicht zu einer deutlichen Verschlechterung der epidemiologischen Lage kommen.“

Illustrationsfoto: Lucie Fürstová,  Tschechischer Rundfunk

Bisher sind die Corona-Zahlen in Tschechien weiter rückläufig. Am Sonntag wurden 113 neue Fälle erhoben. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 30 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.