Klar definierte Zielgruppe oder Diskriminierung? Bistro in Prag stellt strenge Regeln für Kinder auf
Die Betreiber eines Prager Bistros haben eine Welle der Empörung ausgelöst. Sie haben nämlich für den Besuch ihres Gastrobetriebs deutliche Regeln für Eltern und ihre Kinder aufgestellt. Nur wird hitzig diskutiert, ob dies Diskriminierung ist – oder das Recht eines jeden Unternehmers, seine Zielgruppe klar zu definieren.
Sie seien „baby-unfriendly“. So schreiben es die Betreiber von Marthy’s Kitchen auf ihrer Facebook-Seite und lassen diesem Hinweis sieben klare „Regeln für Ihre Kinder in unserem Bistro“ folgen. Da heißt es etwa, dass weder Schuhe noch Essensreste auf die Stoffsitze gehörten, Kindergeschrei die anderen Gäste störe oder es zu Verletzungen kommen könne, wenn die Kleinen im Raum herumlaufen.
Es habe ihn überrascht, welchen Aufschrei diese Regeln verursacht hätten, äußerte der Inhaber des Bistros, Martin Petrák, wenige Tage später in den Medien. Auch in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks wurde diskutiert, ob es sich hierbei um Diskriminierung handelt oder um das legitime Anliegen eines Unternehmers. Alena Malá etwa sieht kein Problem in der Anleitung. Sie ist Mitinhaberin des Wellnesshotels „V Nebi“ (Im Himmel), das selbst auf ein erwachsenes Klientel ausgerichtet ist:
„Beim Besuch eines Restaurants sollten allgemein die Regeln eines angemessenen Verhaltens in der Öffentlichkeit und beim Essen eingehalten werden. Insofern stimme ich der Veröffentlichung zu. Es ist allerdings traurig, dass dies in Form einer Regulierung geschieht.“
Sie könne aber nachvollziehen, dass Petrák die Regeln aufgrund wiederholter schlechter Erfahrungen aufgestellt habe, fügt die Hotelbetreiberin an. Aus ihrer eigenen Arbeit wisse sie, dass es manchmal schwer sei, die Leitlinien einer öffentlichen Einrichtung zu kommunizieren. Es sei nämlich unangebracht, einen Gast direkt vor Ort zurechtzuweisen, so Malá.
Eine respektvolle Kommunikation mahnt auch Václav Stárek an. Der Präsident des tschechischen Verbandes der Hotels und Restaurants (AHR) verweist zudem auf das Verbraucherschutzgesetz:
„Die tschechische Gesetzgebung bezeichnet die Einschränkung oder auch die Bevorzugung von Kunden als Diskriminierung. Die Frage ist, ob dies gut oder schlecht ist. Ich denke, dass jeder Restaurantbetreiber ganz offen entscheiden sollte, ob er alle Gäste empfängt oder sich auf eine bestimmte Personengruppe konzentriert. Heute ist es etwa ebenso üblich, dass große Reiseagenturen Programme nur für Erwachsene anbieten.“
Ein Unternehmer habe das Recht, sein Konzept selbst zu definieren und die passende Zielgruppe anzusprechen, meint Stárek. Diese Ausrichtung sollte aber auf empathische Art mitgeteilt und gut begründet werden. Die Formulierung der sieben Regeln bei Marthy’s Kitchen finde er hingegen sehr unglücklich, ergänzt der Verbandschef.
Auch für Alena Malá klingen die Vorgaben streng…
„Der Ton ist sehr schroff. Mich stört das aber nicht. Ich habe selbst ein Kind großgezogen und eine dreijährige Enkelin. Als Erziehende fühle ich mich nicht abgeschreckt, in dem Bistro essen zu gehen. Ich denke, es ist kein Problem, diese Punkte zu akzeptieren.“
Und als Alternative gebe es ja auch zahlreiche Restaurants, die gerade auf Familien mit Kindern ausgerichtet seien, merkt Stárek an:
„Ich glaube nicht, dass sich jemand bei der heutigen Auswahl an Restaurants oder Beherbergungsbetrieben in Tschechien diskriminiert fühlen muss. Immer kann ein Unternehmen gewählt werden, in dem man sich willkommen fühlt und die eigenen Anforderungen erfüllt werden.“
So funktioniere schließlich auch das Marktprinzip, fügt Stárek hinzu. Und angesichts eines interessanten Speisenangebots werden die Betreiber von Marthy’s Kitchen in Prag nun sicher nicht befürchten müssen, dass ihnen die Gäste gänzlich ausbleiben.