Freispruch im Fall der Vergiftung des Flusses Bečva
Zehn Monate Gerichtsverhandlungen, 7000 Seiten Ermittlungsakte und mehrere Duzend vorgeladene Zeugen und Gerichtsgutachter. Am Montag ist das Urteil im Fall des vergifteten Flusses Bečva gefallen.
Freispruch. So lautet in Kürze das Ergebnis im Fall der Umweltkatastrophe im Fluss Bečva. Im Herbst 2020 war es dort zu einem massiven Fischsterben gekommen, fast 39 Tonnen Fisch wurden vergiftet. Laut dem Urteil des Bezirksgerichts Vsetín hat das Unternehmen Energoaqua den Unfall verursacht. Das Gericht verhängte am Montag jedoch keine Strafe, da es nach Ansicht von Richterin Ludmila Gerlová nicht möglich gewesen sei, herauszufinden, was genau in dem Unternehmen geschah. Auch der Leiter der Firma, Oldřich Havelka, wurde vom Vorwurf der Flussvergiftung freigesprochen.
Da Wasserproben aus der Zeit des Unfalls nicht zur Verfügung standen, stützte sich die Anklage vor allem auf Expertengutachten. Die wichtigste Einschätzung wurde von Wissenschaftlern der Fakultät für Fischerei und Gewässerschutz der Südböhmischen Universität und von Jiří Klicpera ausgearbeitet. Er sagt:
„Bei den Fischen wurden rot gefärbte Kiemen festgestellt. Das ist einer der Beweise dafür, dass es im Wasser am ersten Tag Zynanid gab.“
Laut der Anklage kam es zur Vergiftung der Bečva mit Zyanid und sechswertigem Chrom auf einer Länge von mindestens 37 Kilometern des Flusses. Energoaqua betreibt ein ehemaliges Fabrikgelände in Rožnov pod Radhoštěm / Rosenaw und darin unter anderem eine Kläranlage. Die Abwässer fließen von dem Standort durch einen 13 Kilometer langen Kanal, der schließlich in Valašské Meziříčí / Wallachisch Meseritsch in den Fluss Bečva mündet.
In dem Gerichtsverfahren wurden nicht nur das Unternehmen Energoaqua, sondern auch sein Leiter, Oldřich Havelka, angeklagt. Für ihn forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von einer Millionen Kronen (40.620 Euro) sowie eine Bewährungsstrafe. Das Unternehmen sollte laut der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 21 Millionen Kronen (850.000 Euro) zahlen, die dem Wert der gestorbenen Fische entspricht. Verteidiger Jiří Obluka wies die Schuld aber immer wieder zurück:
„Es konnte nicht nur formal keine Straftat nachgewiesen werden. Ich bin auch davon überzeugt, dass es gar nicht zu dieser Straftat kam, für die die Angeklagten verantwortlich gemacht werden.“
Vertreter von Energoaqua bestreiten, dass das Unternehmen illegal mit Zyanid umgegangen sei. Sie verwiesen darauf, dass die ersten Fische etwa 3,5 Kilometer von der Kanalmündung entfernt gestorben seien. Es sei daher unmöglich, dass Energoaqua die Ursache für den Unfall sei. Auch einige Wissenschaftler und Fischer stimmen dieser Argumentation zu.
Im Urteilsspruch heißt es, dass keine Straftat nachgewiesen werden konnte. Möglich sei allerdings, dass eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Deshalb verwies das Gericht den Fall nun an die tschechische Umweltaufsichtsbehörde.