Nach Tragödie in Crans-Montana: Brandschutzkontrollen von Bars und Nachtclubs auch in Tschechien
In Tschechien hat man großen Anteil genommen an der Tragödie im schweizerischen Crans-Montana. In der Silvesternacht war dort in einer Bar ein Feuer ausgebrochen, 40 Menschen starben. In Reaktion darauf hat der tschechische Innenminister Lubomír Metnar (Partei Ano) nun angeordnet, hierzulande die Bars und Nachtclubs auf ihre Brandschutzvorrichtungen hin zu überprüfen.
Auch in Tschechien gab es vor nicht allzu langer Zeit ein tödliches Feuer in einer Gastroeinrichtung. Am Sonntag war es genau ein Jahr her, dass im nordböhmischen Most die Gaststätte „U kojota“ ausbrannte. Es gab sieben Todesopfer. Ursache war damals ein Gasheizpilz im Wintergarten. Dieser Anbau war wiederum schwarz errichtet worden, wie die Polizei danach feststellte.
Auf diesen Vorfall hin wurden mehrere Wochen lang die Brandschutzvorrichtungen in Gaststätten und Kneipen in ganz Tschechien inspiziert. Und seit diesem Montag ist die Feuerwehr erneut zu außerordentlichen Kontrollen im Land unterwegs. Anlass ist diesmal die Brandkatastrophe im schweizerischen Crans-Montana in der Silvesternacht. Tschechiens Innenminister Lubomír Metnar lässt die hiesigen Bars, Musikclubs, Diskotheken oder auch Weinstuben überprüfen. Dabei gehe es primär um Eines, erläutert Michal Valouch, Abteilungsleiter für Prävention bei der Generaldirektion der tschechischen Feuerwehr:
„Die Kontrollen haben alle einen gemeinsamen Ausgangspunkt, und das ist die Frage der legalen Nutzung des jeweiligen Gebäudes. Wir prüfen, ob der Bau ordnungsgemäß durchgeführt wurde und nun auch zu dem genehmigten Zweck genutzt wird. In unserem Interesse liegen dabei besonders die Bedingungen des Brandschutzes.“
Im Blick hat die Feuerwehr auch die Materialien, die zur Ausstattung der Räumlichkeiten genutzt wurden. Beim Feuer in der Bar „Le Constellation“ in Crans-Montana spielte nämlich ein leicht entflammbarer Lärmdämmstoff an der Decke eine fatale Rolle. Und noch eine Lehre müsse aus dieser Tragödie gezogen werden, mahnt Valouch mit Blick auf die Lokale in Tschechien:
„Wir richten unsere Kontrollen immer auch auf die Qualität und Kapazität der Fluchtwege aus. Sie haben einen ausschlaggebenden Einfluss darauf, ob die Besucher im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses den Raum verlassen können. Des Weiteren stellt sich die Frage der möglichen Durchführung eines schnellen und sicheren Rettungseinsatzes. Da geht es um freie Wege sowie um innere und äußere Zugänge in das gesamte Gebäude.“
Und nicht zuletzt überprüfen die Brandschutzexperten bei laufendem Betrieb auch die vorgeschriebene Besucherkapazität der jeweiligen Räumlichkeiten und eine eventuelle Überschreitung.
Diese Kontrollen werden bis Ende August durchgeführt. Im September sollen die Erkenntnisse dann ausgewertet werden, so die Ankündigung des Innenministeriums. Die derzeitige Maßnahme sei etwas anders ausgerichtet, als noch die außerordentlichen Inspektionen vor einem Jahr, betont Valouch. Nach dem Feuer in Most hatte sich die Feuerwehr nämlich vor allem auf die Terrassen und Wintergärten von Gastroeinrichtungen konzentriert. Insgesamt waren 1738 Gaststätten und Kneipen begutachtet worden. Mängel wurden in fast 680 Fällen registriert, und die verhängten Geldstrafen ergaben eine Gesamtsumme von knapp 1,3 Millionen Kronen (54.000 Euro). Wegen des tödlichen Brandes in der Gaststätte „U kojota“ sind deren Betreiber und die Geschäftsführerin angeklagt. Der Vorwurf lautet auf Gefährdung der Allgemeinheit durch Fahrlässigkeit, wofür es bis zu zehn Jahre Gefängnis geben kann.
Neben solchen Sonderkontrollen führe die tschechische Feuerwehr pro Jahr rund 9000 reguläre Inspektionen durch, informiert Valouch weiter. Ob mit oder ohne konkreten Anlass – allgemein träfen die Experten hierzulande immer auf das gleiche Problem:
„Das ist eben der abweichende Nutzungszweck eines Gebäudes. Daraus folgt natürlich, dass die Bedingungen für den Brandschutz nicht korrekt eingehalten werden. Und dazu gehört dann auch die unzureichende Einrichtung von Fluchtwegen. Wir treffen also auf ein sich dauernd wiederholendes Kernproblem.“
Bei Feststellung von Mängeln ist die Feuerwehr gesetzlich befugt, gleich vor Ort Geldbußen zu verhängen. Schwerwiegendere Verstöße werden durch die Ämter geregelt. Einer der höchsten Geldbeträge, an den er sich persönlich bei einem Einzelfall erinnere, sei im vergangenen Jahr eine Strafe von 300.000 Kronen (rund 12.360 Euro) gewesen, so Michal Valouch.








