Feuerwehr: Brandschutzvorkehrungen in den tschechischen Bars sind „alarmierend“
Die tschechische Feuerwehr führt landesweite Kontrollen der Brandschutzvorkehrungen in den Bars und Clubs durch. Die bisherigen Ergebnisse sind besorgniserregend.
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Kurz nach der Brandkatastrophe im schweizerischen Skiort Crans-Montana, bei der in der Silvesternacht in einer Diskothek 40 Menschen starben, ordnete der tschechische Innenminister Lubomír Metnar (Partei Ano) der Feuerwehr an, die Brandschutzvorkehrungen in den Bars, Diskotheken und Clubs hierzulande zu kontrollieren. Die bisherigen Ergebnisse wecken Besorgnis, denn bisher wurden Mängel bei 60 Prozent der kontrollierten Einrichtungen festgestellt.
Die Feuerwehr sei dabei, mehr als 800 Clubs zu kontrollieren, sagte Vladimír Vlček am Mittwoch in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks. Er ist Generaldirektor der tschechischen Feuerwehr. Vlček betonte:
„Bisher wurden über 1300 Mängel gefunden. Zu den wichtigsten Erkenntnissen gehört, dass es an Löschgeräten mangelt oder dass ihre Zahl und Art nicht den Bedingungen vor Ort entsprechen. Noch ernsthafter ist die Tatsache, dass die Fluchtwege oft zu eng oder gar versperrt sind. Zudem werden die Gebäude manchmal zu anderen Zwecken genutzt, als die Kollaudierung ursprünglich vorsah.“
Laut dem Brandschutzgesetz könne die Feuerwehr allein jedoch kaum gegen einen problematischen Betrieb vorgehen, wie Vladimír Vlček erklärte:
„Die Schließung einer Bar oder eines Clubs muss im Voraus mit dem satzungsgemäßen Organ der Rechtsperson oder der physischen Person besprochen werden, die die Bar betreibt. In Fällen, wo die Kapazität einer Bar oder eines Clubs überschritten wird, ist es kaum möglich, den Betrieb zu schließen. Darum wäre es gut, das zuständige Gesetz zu ändern.“
Laut Vlček verhandelt die tschechische Feuerwehr über eine entsprechende Gesetzesänderung, und zwar mit Innenminister Metnar, der die Kontrollen der Brandschutzvorkehrungen in diesem Jahr initiierte.
„Wir wollen derzeit auf die Beendigung und Auswertung der Kontrollen warten. Bis Ende August sollten wir mit den Kontrollgängen fertig sein. Aufgrund der Ergebnisse möchten wir dann bestimmte Maßnahmen vorschlagen. Diese könnten den Betrieb der Einrichtungen, die technischen Bedingungen sowie die Legislative betreffen. Eine der Gesetzesänderungen, die wir vorschlagen werden, ist eine Vereinfachung des Paragraphen 36 des Brandschutzgesetzes, der sich eben auf die Schließung eines Betriebs bezieht.“
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