Meinungsfreiheit oder Rassismus? Millionenstrafe für Wahlplakate der tschechischen SPD
Die Partei „Freiheit und direkte Demokratie“ (SPD) ist wegen ihrer umstrittenen Wahlplakate zu einer Geldstrafe von drei Millionen Kronen (120.000 Euro) verurteilt worden. Laut dem Urteil eines Amtsgerichts in Prag vom Mittwoch hat sich der Straftatbestand der Volksverhetzung bestätigt. Die Partei plant, Berufung einzulegen.
Die Plakate, mit denen die heutige Regierungspartei „Freiheit und direkte Demokratie“ (SPD) in den Wahlkampf vor den Senats- und Kreiswahlen 2024 ging, haben laut dem Gericht im ersten Prager Stadtbezirk zum Hass aufgestachelt. Die SPD weist die Schuld von sich. Laut dem Parteichef und Vorsitzenden des Abgeordnetenhauses, Tomio Okamura, ging es bei den Plakaten nicht um Rassismus, sondern um die freie Meinungsäußerung:
„Wir sind mit dem Urteil nicht einverstanden. Denn wir haben die Plakate nicht mit dem Ziel aufgehängt, zu Hass aufzustacheln, sondern real existierende Probleme beim Namen zu nennen. Die SPD wird beim Stadtgericht in Berufung gehen, und wir sind bereit, den Fall bis zum Verfassungsgericht weiterzuführen.“
Die Partei platzierte ihre großformatigen Wahlplakate auf dem Wenzelsplatz in Prag. Das erste zeigte einen dunkelhäutigen Mann mit blutverschmiertem Messer und Hemd, begleitet von einem Text über „Import-Chirurgen“. Auf dem zweiten Plakat waren zwei rauchende Roma-Jugendliche zu sehen mit dem Hinweis, dass sie nicht zur Schule gehen.
Ermittelt wurde nicht nur gegen die Partei, sondern auch ihren Vorsitzenden Okamura. Dieses Verfahren wurde jedoch ausgesetzt, weil sich das Abgeordnetenhaus im März dagegen ausgesprochen hatte, Okamuras Immunität aufzuheben.
Der verteidigende Anwalt Adam Batuna sagte gegenüber dem Tschechischen Rundfunk, dass weder die SPD noch ihr Parteichef jemals rassistische oder fremdenfeindliche Angriffe verübt hätten:
„Es wird nur auf Probleme hingewiesen, die sich aus der mangelnden Integration von Migranten sowie aus der illegalen Migration ergeben. Und bei dem Plakat mit den Zigeunerkindern geht es um das Problem, dass Sozialleistungen an Personen ausgezahlt werden, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken.“
Die Geldstrafe, die die Partei bezahlen muss, liegt bei drei Millionen Kronen. Staatsanwalt David Jachnický hatte eine halbe Million Kronen (21.000 Euro) mehr gefordert, da der SPD die Selbstreflexion fehle:
„Man darf die Rechte anderer Personen nicht einschränkten, indem zu Hass und Fremdenfeindlichkeit aufgehetzt wird. Unsere historische Erfahrung von vor über 80 Jahren zeigt, wohin das führen kann.“
Jachnický bezog sich auf das nationalsozialistische Deutschland. Der Hass habe dort nicht mit Gewalt, sondern eben mit Worten begonnen, mahnte der Staatsanwalt.
Die SPD ist neben der Autofahrerpartei Motoristé sobě einer der beiden kleineren Koalitionspartner von Premier Andrej Babiš und seiner Partei Ano. Laut dem Minister für Sport, Prävention und Gesundheit, Boris Šťastný (Motoristé sobě), sind die Beziehungen in der Regierungskoalition durch das Urteil nicht gefährdet:
„Ich glaube, dass das Verfassungsgericht den Fall im Berufungsverfahren letztlich wohl abweisen wird. Denn obwohl mir diese Wahlwerbung nicht gefallen hat und unsere Autofahrerpartei eine solche nicht gemacht hätte, sind wir der Ansicht, dass hier die Meinungsfreiheit gelten muss, sowohl in der Politik als auch in der Zivilgesellschaft.“
Olga Richterová ist stellvertretende Vorsitzende der oppositionellen Piratenpartei. Sie betont, dass die Entscheidung des Gerichts respektiert werden müsse:
„Anstatt nach Lösungen zu suchen betreibt die SPD oft Hasspolitik, die in unserer Gesellschaft aber keinen Platz haben darf. Der Partei geht es nur darum, politische Punkte zu sammeln.“
Der Kommentator des Tschechischen Rundfunks, Petr Hartman, glaubt, dass die Partei „Freiheit und direkte Demokratie“ durch das Urteil keine Wählerstimmen verlieren, sondern sogar mehr Anhänger gewinnen könnte:
„Es lässt sich erwarten, dass sich die SPD als eine Art Märtyrerin im Kampf für Meinungsfreiheit sowie für die Sicherheit und den Schutz der tschechischen Bürger präsentieren wird. Dies könnte ihr paradoxerweise einen Teil jener Wählerstimmen einbringen, die derzeit andere Protestparteien unterstützen.“
Die verhängte Strafe von drei Millionen Kronen ist laut der Richterin Ivana Tichá eine Erziehungsmaßnahme. Tichá zufolge kam etwas anderes als eine Geldstrafe nicht in Frage, denn ein Amtsgericht kann weder ein Verbot für eine politische Partei aussprechen noch diese direkt auflösen.







