Notwendige Sozialversicherungsreform in Tschechien

Herzlich willkommen bei einer weiteren Ausgabe unserer Magazinsendung mit Themen aus Wirtschaft und Wissenschaft, am Mikrofon begrüßt Sie Rudi Hermann. Die Reform des Sozialversicherungssystems gehört in Tschechien zu den Problemen, die seit der Wende von jeder Regierung zwar als wichtig und dringend bezeichnet, aber dennoch nicht angegangen wurden. Das erstaunt nicht. Denn es handelt sich um eine Angelegenheit, die erstens teuer und zweitens unpopulär ist und darüber hinaus, soll es sich um eine dauerhafte Lösung handeln, einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens erfordert. Gerade mit dem politischen Konsens allerdings hapert es. Werfen heute die Bürgerlichen den Sozialdemokraten vor, eine ungenügend tief greifende Reform anzustreben, so hätten sie selber ausreichend Zeit gehabt, die Weichen anders zu stellen. Die politische Verantwortung für den heutigen Zustand tragen deshalb alle, und ebenso liegt es an der gesamten politischen Repräsentation, ein Modell zu finden, das in der Zukunft bestehen kann. Diesem Problemkreis gilt die heutige Sendung, zu der ich Ihnen guten Empfang wünsche.

Das tschechische Rentensystem beruht auf dem sogenannten Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die Erwerbstätigen einen gewissen Prozentsatz von ihrem Lohn oder ihrem unternehmerischen Gewinn an den Staat abführen, der daraus den Pensionären ihre Renten ausbezahlt. Dieses Systém funktioniert so lange, als das Verhältnis der arbeitenden Bevölkerung zu den Rentenbezügern so ist, dass die Finanzierung gesichert ist. Gerade dies ist aber in Gefahr. Denn die demographischen Tendenzen besagen, dass sich dieses Verhältnis immer mehr zu Ungunsten der arbeitenden Bevölkerung verschiebt, mit anderen Worten, dass es in Zukunft weniger Erwerbstätige gibt, die eine wachsende Zahl von Rentnern finanzieren müssen.

Will man am Umlageverfahren als Prinzip des Systems der Rentenfinanzierung nicht rütteln, gibt es drei Möglichkeiten, und das drohende finanzielle Ungleichgewicht zu vermeiden. Erstens kann der Prozentsatz der bezogenen Rente gegenüber dem Durchschnittslohn nach unten angepasst werden. Oder, zweitens, der Prozentsatz dessen, was ein Erwerbstätiger als Beitrag zum staatlichen Rentensystem von seinem Lohn oder unternehmerischen Gewinn abführt, wird erhöht. Oder aber, drittens, das Eintrittsalter ins Rentenbezugssystem wird erhöht. Und schliesslich können auch diese Elemente untereinander kombiniert werden. Sie haben aber eines gemeinsam: sie sind unpopulär. Eine Herabstufung des Rentensatzes betrifft die Pensionäre, denn sie bedeutet tiefere Renten. Die anderen zwei Massnahmen betreffen hingegen die arbeitende Bevölkerung, denn sie bedeuten entweder eine Steuererhöhung, denn bei den Lohnabzügen für das Rentensystem handelt es sich um eine Art Steuer, oder eine längere Arbeitspflicht.

Allerdings steht nirgends geschrieben, dass die finanzielle Versorgung der Pensionäre allein über das Umlageverfahren geschehen soll. Das andere gebräuchliche Systém heisst Kapitaldeckungsverfahren. Dieses besagt, dass jeder für sich während seiner wirtschaftlich aktiven Zeit von seinem Lohn etwas auf die Seite legt, um im Alter dann auf ein finanzielles Polster zurückgreifen zu können. Während das Umlageverfahren in einigen Ländern das einzige Rentensystem darstellt, ist es seltener, dass ein Altersvorsorgesystem nur nach dem Kapitaldeckungsverfahren funktioniert. Hingegen sind sogenannte zwei- oder Dreisäulensysteme verbreitet, die beide elemente miteinander verbinden. So wird zum Beispiel über das Umlageverfahren die finanzielle Grundversorgung sichergestellt, über ein individuelles Pflichtsparprogramm, zu dem beispielsweise auch der Arbeitgeber Beiträge leistet, dem Pensionär ein anständiges Leben im Alter ermöglicht, und wer gerne noch mehr Geld zur Verfügung hätte, der kann über ein freiwilliges, vom Staat aber gefördertes oder begünstigtes Programm selbst noch Altersvorsorge treffen.

Eine Abkehr vom Umlageverfahren als wichtigstem Pfeiler der Altersvorsorge scheint in der Tschechischen Republik nicht zur Diskussion zu stehen. Hingegen soll nach einem Vorbild, wie es beispielsweise in Schweden zur Umsetzung gelangt ist, der Grad der Solidarität zwischen besser und weniger gut Verdienenden etwas abgebaut werden. Bisher ist das Rentensystem in der Tschechischen Republik sehr solidarisch ausgerichtet. Was schön tönt, schafft auf der anderen Seite aber auch Ungerechtigkeit. In der jetztigen Praxis bezieht jemand, der während seiner aktiven Erwerbsphase auf Grund eines hohen Lohns auch hohe Zahlungen ins Rentensystem geleistet hat, im Alter eine fast gleich hohe Rente wie jemand, der wenig verdient hat und damit auch wenig bezahlt hat. Während jemand, der nur 70 % eines durchschnittslohns bezog, im Alter eine Rente in der Höhe von 62% seines vorhergehenden Lohns erhält, muss sich jemand, dessen Lohn 130 % des Durchschnittslohns ausmachte, mit 39% seiner vorherigen Einkünfte begnügen. Nach dem Vorschlag, der gegenwärtig im Ministerium für Arbeit und Soziales in Ausarbeitung begriffen ist, soll statt dem einen grossen Topf des Rentensystems, der bisher besteht, in Zukunft jeder Beitragszahler sein eigenes, wenn auch virtuelles Konto haben. Die Rentenberechnung wird sich dann in einem gewissen Grad nach den einbezahlten Beiträgen richten. Das wirtschaftliche Wochenmagazin Euro fand für für diese Änderung das Schlagwort weniger Solidarität, mehr Gerechtigkeit.

Ein Konzept, das unlängst von Arbeitsminister Spidla, der neuerdings auch Vorsitzender der sozialdemokratischen Partei ist, an die Öffentlichkeit gebracht wurde, heisst gesteuerte Migration. Davon sprechen auch andere Länder in Europa, beispielsweise Deutschland. Das Prinzip besteht darin, Fremdarbeiter ins Land zu bringen, die legal arbeiten und damit auch Beiträge ans Sozialversicherungssystem abführen. Damit würde das Verhältnis von Arbeitenden und Rentenbezügern wieder etwas verschoben. Das Magazin Euro bezeichnete dieses Konzept allerdings als unrealistisch. Während das Finanzministerium davon ausgehe, dass die Zahl legaler Arbeitskräfte aus dem Ausland bis im Jahr 2030 von jährlich etwa 10 000 auf 15 000 ansteigen könne, müssten nach einer Studie der tschechischen Nationalbank über die nächsten 50 Jahre jährlich rund 100 000 Immigranten im produktiven Alter nach Tschechien kommen, um den negativen demographischen Trend auszugleichen. Dies aber sei erstens eine unrealistische Zahl, und zweitens könnten dadurch xenophobische Strömungen in der Bevölkerung provoziert werden. Ausserdem sei nicht damit zu rechnen, dass der Grossteil der Einwanderer in hochqualifizierten Berufen mit entsprechenden Löhnen tätig sein werde, was im Hinblick auf die Beitragsleistungen ans Rentensystem am günstigsten wäre. Denn Leute dieser Kategorie würden sich auch in Westeuropa oder Übersee auf dem Arbeitsmarkt behaupten können.

In einem Kommentar ging das Wirtschaftsmagazin Euro mit den tschechischen Politikern und der Vorbereitung der Sozialversicherungsreform hart ins Gericht. Und es wurde auf die Gefahr hingewiesen, die dadurch entsteht, dass das Thema der Rentenreform jetzt, ein Jahr vor den nächsten Parlamentswahlen, zum Wahlkampfthema wird. Denn die Reform verlange einen breiten gesellschaftlichen Konsens und einen Kompromiss, mit dem die Mehrheit der Bevölkerung leben könne. Nach den Wahlen könne es aber für Parteien, die sich jetzt mit ihren Vorstellungen der Rentenreform profilieren wollten, schwierig sein, ihre Gräben zu verlassen und dem politischen Gegner die Hand zu einem Kompromiss zu reichen. Dies aber sei die Vorbedingung für eine effektive Reform. Und ohne Reform könne es schliesslich so weit kommen, dass es auch keine Pensionen mehr gebe.

Autor: Rudi Hermann
abspielen