Ombudsman schlägt Entschädigung für sterilisierte Roma-Frauen vor

Sterilisierungen von Roma-Frauen - in der kommunistischen Tschechoslowakei ein gezieltes Instrument zur Geburtenkontrolle. Nicht immer jedoch wurden sie mit dem Einverständnis der Patientin durchgeführt. Und auch nach der Wende von 1989 wurden Roma hierzulande unfreiwillig sterilisiert. Einen entsprechenden Verdacht hatte das Europäische Zentrum für die Rechte der Roma im Herbst 2004 geäußert, jetzt hat der tschechische Ombudsmann eine abschließende Stellungnahme dazu vorgelegt. Silja Schultheis berichtet.

Zweieinhalb Jahre lang habe das Sozialamt ihr während des Kommunismus keine Leistungen für ihre sieben Kinder ausgezahlt und eine Sonderzulage versprochen, wenn sie sich freiwillig sterilisieren lasse. So das Zeugnis einer Roma-Mutter aus dem nordmährischen Most. Das Geld habe sie erhalten, eine schriftliche Einverständniserklärung für den chirurgischen Eingriff jedoch nie abgegeben. Die Sterilisierung war damit klar gesetzeswidrig - ebenso wie im Falle vieler weiterer Frauen, die beim Ombudsmann in den letzten fünfzehn Monaten Beschwerde eingereicht haben. Erschreckend daran ist zunächst einmal, dass sie sich überwiegend auf die Zeit nach 1989 beziehen. Ombudsmann Otakar Motejl:

"Von den 51 gesetzeswidrigen Sterilisierungen, die wir bislang nachweisen konnten, fielen 20 in die Zeit vor 1991 und 31 in die Zeit danach."

Auch wenn seit 1990 nicht mehr von gezielter, systematischer Sterilisierung von Roma-Frauen die Rede sein kann, hätten die Ärzte doch vielfach ihre Informationspflicht vernachlässigt, so Motejl:

"Nach 1990 ist die Moral in dieser Hinsicht gefallen, und die Vorschriften, die bei Sterilisierungen gelten, wurden nicht eingehalten oder sehr lax behandelt: es gab Fälle, wo kein ausdrückliches schriftliches Einverständnis der Patientin eingeholt und auch nicht über die Folgen der Sterilisierung informiert wurde."

Rückgängig machen lassen sich die Folgen solchen Verhaltens naturgemäß nicht, wenigstens eine symbolische finanzielle Entschädigung sollte aber in Erwägung gezogen werden, heißt es in der Stellungnahme des Ombudsmanns. Weiter schlägt Motejl für die Zukunft eine gesetzlich verankerte Bedenkfrist vor, innerhalb derer Frauen eine vom Arzt aus medizinischen Gründen vorgeschlagene Sterilisierung abwägen können. Doch bevor von künftigen Fällen die Rede ist, steht zu erwarten, dass noch weitere Fälle aus der Vergangenheit ans Licht kommen. Denn noch hat Ombudsmann Motejl nicht alle Klagen überprüft, die ihm vorliegen.