Präsidentschaftskandidatur: Gericht entschied für Bobošíková, aber gegen Dlouhý und Okamura
Im Januar kommenden Jahres soll der Präsident der Tschechischen Republik erstmals in einer Direktwahl durch die Bürger des Landes gewählt werden. Um die Nachfolge von Václav Klaus als Staatsoberhaupt hatten sich bis zum Stichtag 6. November insgesamt 20 Kandidaten beworben. Zweieinhalb Wochen später aber verkündete das Innenministerium, das gleich ein Dutzend von ihnen die Wahlbedingungen nicht erfülle und ihre Kandidatur daher gestrichen werde. Zu den Ausgebooteten gehörten auch drei Bewerber, die die geforderten 50.000 Unterschriften zur Unterstützung ihrer Kandidatur eingereicht hatten. Die Unterschriftenlisten aber wurden vom Ministerium als zu fehlerhaft eingestuft. Das Trio und weitere Bewerber legten daraufhin Beschwerde beim Obersten Verwaltungsgericht in Brno / Brünn ein. Am Donnerstag hat das Gericht nun ein Urteil gefällt.
Im Fall der drei anderen Kandidaten schickte Šimíček dann voraus, dass das Innenministerium bei der Überprüfung der Unterschriftenlisten einen gravierenden Fehler gemacht habe:
„Das gemeinsame Merkmal aller drei Fälle ist, dass wir hier tatsächlich zu dem Schluss gekommen sind, dass das Innenministerium gegen das Gesetz verstoßen hat. Dieser Verstoß ist gemacht worden bei der Anwendung der Methode zur Feststellung der durchschnittlichen Fehlerhaftigkeit in den Unterschriftenlisten.“
Zur Überprüfung der Listen hatte das Ministerium zwei Stichproben durchgeführt, die dabei festgestellte Fehlerquote wurde addiert und der addierte Wert auf die Gesamtzahl der Unterschriften hochgerechnet. Vor der Hochrechnung aber hätte man die durchschnittliche Fehlerquote ermitteln müssen, denn nur das sei die richtige Methode, erklärte Šimíček. Doch lediglich für eine Beschwerdeführerin ändert sich nun etwas. Vojtěch Šimíček:„Nur im Fall von Jana Bobošíková hat unser Senat entschieden, dass wir dem Antrag auf eine Revision der Entscheidung des Ministeriums in vollem Umfang zustimmen. Das heißt, das Innenministerium ist nun verpflichtet, die Kandidatur von Jana Bobošíková auf das Präsidentenamt aufrechtzuerhalten.“
Für die anderen beiden Kandidaten aber hatte Šimíček keine gute Nachricht parat:
„In den Fällen von Vladimír Dlouhý und Tomio Okamura haben wir festgestellt, dass auch nach Anwendung der richtigen Prüfmethode die Anzahl der gültigen Unterschriften jeweils unter 50.000 liegt. Diese Marke aber ist sowohl in der Verfassung als auch im Wahlgesetz verankert, von daher wurden diese beiden Beschwerden abgelehnt.“Zum Abschluss seiner Ausführungen betonte Šimíček zudem, dass das Urteil seines Gerichtes endgültig sei. Die einzige Möglichkeit, die den gescheiterten Kandidaten nun noch verbleibt, ist somit vor das Verfassungsgericht zu ziehen.
Sollte keiner von ihnen davon Gebrauch machen, dann stehen seit Donnerstag die neun Kandidaten für die erste Direktwahl des tschechischen Präsidenten fest. Radio Prag wird deshalb schon ab der kommende Woche damit beginnen, Ihnen diese Kandidaten etwas näher vorzustellen.