Prager Senat stimmt Abschaffung von Wehrpflicht und Zivildienst zu
Eine lang beschlossene Sache bedarf nur noch einer kleinen Formalität - der Unterschrift von Staatspräsident Václav Klaus. Denn am Donnerstag hat wie erwartet auch der tschechische Senat die Regierungsvorlage verabschiedet, anhand der nach fast 140 Jahren die Wehrpflicht in den böhmischen Ländern aufgehoben und die Bildung einer Berufsarmee in der Tschechischen Republik ermöglicht wird. Parallel dazu wurde vom Senat auch die Abschaffung des Zivildienstes gebilligt. Über weitere Einzelheiten informiert Sie Lothar Martin.
ODS-Senator Jirí Pospisíl führte während der der Abstimmung vorangegangenen Debatte aus, dass die Armee der damaligen Tschechoslowakei Anfang der 90er Jahre aus 200.000 Soldaten und mehreren tausend Panzern bestanden habe, mehr als Frankreich und Deutschland zusammengenommen. Die Entscheidung der oberen Parlamentskammer zur Abschaffung der Wehrpflicht nannte er daher einen historischen Augenblick bei der Gewährleistung der Landesverteidigung. Die letzten Wehrpflichtigen, die im April zum Armeedienst eingezogen wurden, werden aller Voraussicht nach zwei Tage vor Weihnachten, am 22. Dezember entlassen.
Nach diesem Tag wird es auch keinen Zivildienstleistenden mehr in Tschechien geben. Die entstandene Lücke, die durch ihre Abschaffung entstehen wird, soll - so Arbeits- und Sozialminister Zdenek Skromach - aus dem Heer der über 500.000 Arbeitslosen geschlossen werden. Doch Petr Klimpl vom tschechischen Arbeitsamt schränkte bereits ein:
"Nicht alle Erwerbslosen, die im Arbeitslosenregister erfasst sind, eignen sich für die Arbeit, die bisher von den Zivildienstleistenden gemacht wurde."
Klimpls Ansicht nach erfordern diese Arbeiten in erster Linie viel Geduld, Feingefühl und physische Stärke. Dennoch macht Ladislava Steinichová vom Verwaltungsdienst des Ministeriums für Arbeit und Soziales bereits deutlich:
"In der Sache handelt es sich lediglich um Hilfsarbeiten, die keine höhere Qualifikation oder besondere Fachkenntnisse erfordern. Aber wenn dazu befähigte Erwerbslose diese Arbeiten nicht annehmen wollen, dann können sie aus der Erfassungsliste des Arbeitsamtes gestrichen werden und alle Ansprüche verlieren, die damit verbunden sind."