Revision des Zwangsarbeiterurteils durch US-Gericht

Die Abweisung der Sammelklage ehemaliger NS-Zwangsarbeiter gegen deutsche Unternehmen durch die New Yorker Richterin Shirley Kram in der vergangenen Woche, hätte eigentlich das langwierige Hin und Her um den Auszahlungsbeginn der Entschädigungen beenden können. Hätte - dem war aber leider nicht so, denn die Richterin hatte ihre Klageabweisung mit Bedingungen verbunden, die den Vertretern der deutschen Wirtschaft nicht genehm waren. Es sah zwischenzeitlich danach aus, als sollten die Auszahlungen nicht zum gesetzten Termin - nämlich vor der Sommerpause des Bundestages - beginnen können. Doch seit der Nacht von Donnerstag auf Freitag - mitteleuropäischer Zeit - gibt es wieder Hoffnung. Olaf Barth berichtet.

Am Donnerstag ordnete nämlich ein US-Revisionsgericht die Abweisung der Sammelklage ohne Bedingungen seitens der Richterin Shirley Kram an.

Nicht nur auf deutscher Seite zeigte man sich zuversichtlich - der Regierungsbeauftragte Otto Graf Lambsdorff äußerte, nun könne der Bundestag noch vor der Sommerpause Rechtssicherheit feststellen - auch die tschechischen Vertreter waren erfreut. Wir befragten Jan Sechter, Vertreter des Tschechisch-deutschen Zukunftsfonds und Staatssekretär im Außenministerium, wie er die Situation nun beurteilt:

"Also mit großer Erleichterung haben wir die Nachricht gestern aufgenommen. Aber eigentlich auch mit dem Gefühl, dass wir da schon viel vorab mit dem Anwalt der Richterin in den Vereinigten Staaten im April mit unserer Aktivität bewirkt haben und dass die Klagen eigentlich schon vor einer Woche zurückgewiesen wurden. Jetzt sind wir alle sehr froh und hoffen alle in der Tschechischen Republik, dass der Bundestag seiner Pflicht, die im Gesetz der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" festgeschrieben wurde, nämlich die Rechtssicherheit festzustellen, auch bald nachkommt."

Frage: "Der Sprecher der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft, Herr Gibowski, hat sich zwar erfreut geäußert, sagte aber auch gleich, dass die Revision des Urteils definitiv und leider nicht ausreiche, um Rechtssicherheit feststellen zu lassen. Wie sehen sie diese Aussage?"

"Die Rechtssicherheit stellt der Bundestag fest, nicht Herr Gibowski - das als Erstes. Jeder kann selbstverständlich in einem demokratischen Staat seine Meinung vertreten. Die Wirtschaft hat eine ausgeprägte Meinung dazu, aber uns scheint schon seit einigen Monaten, dass der Begriff Rechtssicherheit da sehr fundamental ausgelegt wird. Niemand von uns weiß, an welchem Tag wieder eine Klage kommt. Wir sind aber durch diese Mechanismen, dass wir eine Stiftung haben, dass da Geld vorbereitet ist, dass wir das "Statement of interests" der amerikanischen Regierung haben, dass jedes Opfer hier im Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds in Prag eine Verzichtserklärung unterschreiben muss, wir sind durch diese Mechanismen alle wirklich ausreichend gesichert."

Jiri Sitler, der tschechische Regierungsbeauftragte, erklärte, er erwarte nun mit Spannung die Entscheidung des Deutschen Bundestages.

Autor: Olaf Barth
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