Sprengfalle gegen Einbrecher - wo endet das Recht auf Selbstschutz?
Tschechien ist das Land der Schrebergärtner und Wochenendhäusler. Genauso verbreitet sind allerdings auch Einbrüche in die Häuser, die vor allem im Winter oft monatelang verlassen daliegen. Das Bezirksgericht im ostböhmischen Pardubice / Pardubitz muss sich in dieser Woche mit einem Wochenendhausbesitzer befassen, der sein Eigentum mit einer Sprengfalle gesichert und einen Einbrecher dadurch schwer verletzt hatte. Thomas Kirschner hat den Fall verfolgt.
Der Dieb erlitt schwere Verletzungen, ein Bein musste unter dem Knie amputiert werden. Wie weit reicht das Recht auf Selbstschutz? Diese Frage muss dass Bezirksgericht in Pardubice / Pardubitz nun erneut beantworten. Zweimal war der Angeklagte bereits frei gesprochen worden, das Kreisgericht hat die Urteile jedoch aufgehoben und den Fall an das Bezirksgericht zurückverwiesen. Bei einem Schuldspruch drohen dem Angeklagten zwei bis fünf Jahre Haft wegen Körperverletzung. Die Prager Rechtsanwältin Dagmar Raupachova sieht aber keinen Grund, das Urteil zu ändern:
Ein ähnlicher Fall wird übrigens in Plzen / Pilsen verhandelt; dort wurde ein Einbrecher durch eine Selbstschussanlage verletzt. Die Polizeistatistik zeigt indessen deutlich nach unten - während vor fünf Jahren in Tschechien noch 12.000 Einbrüche in Wochenendhäuser verzeichnet wurden, waren es im vergangenen Jahr gerade einmal die Hälfte. Das ist aber keineswegs der Erfolg von hemdsärmeligen Selbstschutzmaßnahmen, meint Polizeisprecher Pavel Hantak:
"Die Besitzer der Wochenendhäuser sind inzwischen vorsichtiger geworden und lassen vor allem über den Winter, wenn die Wochenendhaus-Kolonien verlassen sind, keine Wertgegenstände mehr in den Häusern, die sich für Einbrecher leicht zu Geld machen lassen."
Bleibt noch anzufügen, was aus dem verletzten Einbrecher geworden ist - der wurde zwar verurteilt, auf eine weitere Strafe hat das Gericht aber mit Blick auf die Verletzung verzichtet.