Stadtverordnung gegen die kommunistische und nationalsozialistische Propaganda wird aufgehoben
1995 wurde in der nordböhmischen Stadt Litomerice (Leitmeritz) eine Verordnung erlassen, mit der kommunistische und nationalsozialistische Propaganda verboten wurde. Am Dienstag entschied das Verfassungsgericht über die Aufhebung der Stadtverordnung. Martina Schneibergova fasst zusammen.
"Diese Verordnung kam nicht als Reaktion auf einen konkreten Fall zustande. Es handelte sich damals darum, unsere Meinung darüber zu deklarieren, dass derlei Erscheinungen auf dem Gebiet der Stadt nichts zu suchen haben. Wenn ich es sehr vereinfacht formuliere. Denn es handelt sich um sehr gefährliche Erscheinungen. Es ist notwendig zu betonen, dass es vielleicht gut wäre, die Gesetzgebung in diesem Bereich noch präziser zu erarbeiten."
Auch wenn die Verordnung seit 1995 galt, musste vom Stadtrat nie ihre Verletzung erörtert werden. Nach Worten des Präsidenten des Verfassungsgerichtes, Pavel Rychetský, kann die Meinungsfreiheit oder die freie Informationsverbreitung nur mit einem Gesetz, d. h. für alle auf dem gesamten Territorium des Staates gleich geregelt werden. Rychetský zufolge wird die Propagierung der Gruppierungen und Bewegungen, die sich auf die Unterdrückung der Menschenrechte und der Freiheit des Menschen konzentrieren, durch das Strafgesetz ausreichend eingeschränkt. Er brachte des Weiteren die Meinung zum Ausdruck, dass eine Gemeinde ihre Haltung zu aktuellen Fragen politisch deklarieren kann, sie könne jedoch - so Rychetský - eine andere Meinung nicht durch eine Norm verbieten.
Für eine kommunistische, faschistische und nazistische Propaganda werden in der Verordnung von Litomerice Aufforderungen zu einer gewaltsamen Änderung der Verfassungsordnung, die Propagierung von Symbolen verbrecherischer Bewegungen sowie das Infragestellen der von den Regimes verübten Verbrechen gehalten.
Ähnlich formulierte Verordnungen galten in der Vergangenheit auch in anderen tschechischen Städten - wie in Ústí nad Labem (Aussig), Pardubice (Pardubitz) oder Brno (Brünn). Sie wurden jedoch alle inzwischen vom Verfassungsgericht aufgehoben - nach dem Befund des Gerichtes widersprachen die Verordnungen der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten.