Streit um Beamtengesetz: Opposition gegen geplante „Generaldirektion“
Das Beamtengesetz: Der Name ist sperrig und der Inhalt ebenso. Nach langem Ringen konnten sich die Regierungsparteien im Frühjahr auf einen Gesetzentwurf einigen. Am kommenden Freitag wird im Abgeordnetenhaus abgestimmt, doch bisher blockiert die Opposition das Gesetz, das für weniger politische Seilschaften und mehr Transparenz in den Staatsministerien sorgen soll.
Wesentlich zögerlicher schätzte Miroslav Kalousek von der oppositionellen Top 09 die bevorstehenden Verhandlungen ums Beamtengesetz ein:
„Ich bin nicht völlig pessimistisch und halte es für möglich, dass wir eine politisch annehmbare Lösung für alle Seiten finden.“
Während sich Kalousek und Sobotka generell kompromissbereit zeigten, ist vor allem die Einrichtung einer Generaldirektion zum Zankapfel geworden. Sie soll die Einhaltung des Beamtengesetzes überwachen und Angestellte in den Staatsministerien vor politischer Einflussnahme der Parteien schützen. Die bisher gängige Praxis in den Staatsministerien, nach einem Regierungswechsel den kompletten Mitarbeiterstab zu ersetzen, wäre dann passé. Für Premier Sobotka ist die Generaldirektion unverzichtbar:
„Die Generaldirektion ist zweifellos notwendig, damit es ein funktionierendes Beamtengesetz geben kann.“Die Oppositionsparteien ODS und Top 09 lehnen dieses Instrument hingegen ab. Sie befürchten, dass die Sozialdemokraten nun die Gunst der Stunde nutzen und in der öffentlichen Verwaltung langfristig ihre eigenen Leute installieren könnten. Das Angebot Sobotkas, die Amtszeit der Generaldirektion auf drei Jahre zu beschränken, ist für Kalousek nicht akzeptabel. Darüber hinaus gebe es noch viel grundlegendere Zweifel am Gesetzentwurf, so Kalousek:
„Das wird nun völlig vereinfacht dargestellt und an der Existenz der Generaldirektion festgemacht. Dabei ist das nur die Spitze des Eisbergs. Was uns an diesem Gesetz so massiv stört, dass es, sobald es einmal angenommen ist, den Staatsdienst vollkommen undurchlässig macht. Es wird ein Generaldirektor mit großen Machtbefugnissen ernannt, dieser ernennt Staatssekretäre in den einzelnen Ministerien, nach Ablauf der Amtszeit wird der neue Generaldirektor wiederum vom alten Generaldirektor eingesetzt. Und genauso undurchlässig funktioniert das bis hinunter zu den Abteilungsleitern.“ Ehe es zur Abstimmung kommt, ist am Freitag noch ein Treffen mit Vertretern aller Parteien aus dem Abgeordnetenhaus anberaumt. Die Opposition soll bis dahin Vorschläge für eine Änderung des Gesetzentwurfs vorbereiten.