Streit um Wahlbündnisse: „Wenn etwas aussieht wie eine Ente, ist es auch eine Ente“

Die Parlamentswahlen in Tschechien finden erst in rund einem Monat statt. Doch schon jetzt wird darüber diskutiert, wie die Ergebnisse vor Gericht angefochten werden können. Denn Kritikern zufolge umgehen einige politische Gruppierungen, die aus mehreren Parteien bestehen, die Mindestgrenze für den Einzug ins Abgeordnetenhaus.

Foto: ODS

Bei dem Streit geht es um die Registrierung der Parteien zur Abgeordnetenhauswahl im Oktober. Um hierzulande in der unteren Parlamentskammer vertreten zu sein, muss eine politische Gruppierung mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten. Tut sie sich hingegen mit anderen Parteien oder Bewegungen zusammen, gelten andere Mindestgrenzen. Ein Bündnis aus zwei Parteien braucht acht Prozent der Stimmen, ein Zusammenschluss aus drei oder mehr Parteien – wie etwa das Wahlbündnis Spolu – mindestens elf Prozent.

Vor den anstehenden Wahlen haben nun allerdings mehrere Gruppierungen gemeinsame Kandidatenlisten aufgestellt. Die Vertreter mehrerer Parteien treten also unter einem Label an, sie sind aber kein anerkanntes Wahlbündnis und brauchen damit nur fünf Prozent, um Plätze im Parlament zu ergattern. Marie Zámečníková ist Rechtswissenschaftlerin an der Brünner Masaryk-Universität und sagte dazu dem Tschechischen Rundfunk:

Marie Zámečníková,  Verfassungsrechtlerin von der Masaryk-Universität | Foto: Archive von Marie Zámečníková

„Wenn etwas läuft wie eine Ente, quakt wie eine Ente und so aussieht wie eine Ente, ja dann wird es wohl eine Ente sein! Wenn also mehrere Gruppierungen unter einem Kopf kandidieren und niemand daran zweifelt, dass es sich um ein Bündnis handelt, ist das wohl so. Und in diesem Fall hat das Bündnis nicht nur die Möglichkeit, sich als solches zu bezeichnen – es ist dazu sogar verpflichtet.“

Der tschechische Ableger der sozialliberalen, paneuropäischen Partei Volt sieht das ähnlich. Die Gruppierung, die den Umfragen zufolge kaum Aussichten auf einen Einzug ins Abgeordnetenhaus hat, legte deshalb im August Beschwerde bei allen Kreisgerichten in Tschechien ein. Konkret wandte man sich gegen die Kandidatenlisten der Rechtsaußenpartei „Freiheit und direkte Demokratie“ (SPD), auf denen auch Vertreter von Trikolora, Svobodní und Pro antreten. Zudem richtete sich die Beschwerde gegen das linkspopulistische Bündnis Stačilo! (Es reicht!), für das die Kommunisten (KSČM) gemeinsam mit den Sozialdemokraten (Socdem) und mehreren Kleinparteien Wahlkampf machen. Gegen diese Gruppierung legte auch die Partei „Česká republika na 1. místě“ (Die Tschechische Republik an 1. Stelle) Beschwerde ein, die 2023 aus den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen hervorgegangen war. Die rechtsnationale Partei Přísaha (Der Eid) wiederum beanstandete vor dem Gericht in Ústí nad Labem das Vorgehen der Piraten. Diese kandidieren in dem Kreis nämlich gemeinsam mit der grünen Partei Zelení.

Wie nun aber am Mittwoch das tschechische Innenministerium bekanntgab, haben die einzelnen Kreisgerichte alle Anträge auf Annullierung der Kandidatenlisten abgelehnt. Die Richter waren zuvor zwar etwa in Brno / Brünn zu dem Schluss gekommen, dass die Liste von Stačilo! im Kreis Vysočina rechtswidrig ist. Die Registrierung wurde jedoch nicht ungültig gemacht, da in der Vergangenheit bereits ähnlich verfahren worden sei und dieses Jahr auch andere Gruppierungen die gleiche Strategie gewählt hätten. Der Verfassungsrechtler Marek Antoš kann darüber nur den Kopf schütteln:

Marek Antoš | Foto: Karolína Němcová,  Tschechischer Rundfunk

„Die Gerichte denken eigenartig um die Ecke. Sie sagen, dass das Vorgehen gesetzeswidrig ist und sie nicht davon ausgehen, dass durch die bereits in der Vergangenheit rechtswidrige Praxis eine legitime Erwartung der Partei entsteht. Aber sie schützen diese Erwartung und nehmen die Registrierungen deshalb nicht zurück. Das ist ein Widerspruch in sich.“

Gegen den Beschluss der Juristen können keine Rechtsmittel verwendet werden. Statt des Obersten Verwaltungsgerichts müssen sich die Kritiker deshalb direkt an das Verfassungsgericht wenden. Und die Partei Volt kündigte am Donnerstag auch an, dies im Hinblick auf die Liste von Stačilo! zu tun.

Von einer Sprecherin des Verfassungsgerichts hieß es, man werde einen entsprechenden Antrag schnellstmöglich verhandeln. Ob dies jedoch bis zum Wahltermin gelingt, ist unklar. Marek Antoš sieht in der Entscheidung der Kreisgerichte in jedem Fall eine Steilvorlage, rechtlich gegen das Ergebnis der Wahlen vorzugehen. Und damit rechnet auch Marie Zámečníková. Sie sagt:

„Die zweite Phase, wenn die Wahlen und ihre Ergebnisse angefochten werden, wird viel wichtiger sein. Das Oberste Verwaltungsgericht und später das Verfassungsgericht haben dann nämlich einen größeren Einfluss. Es wird dann nötig sein aufzuklären, inwiefern die Situation der Bündnisse und Nicht-Bündnisse das dann bereits existierende Wahlergebnis beeinflussen konnte.“

Die Wahlen in Tschechien finden am 3. und 4. Oktober statt. Dass es der Partei Volt bis dahin gelingt, die Zulassung von Stačilo! zu verhindern, glaubt Marek Antoš nicht.

Autoren: Ferdinand Hauser , Eliška Bervidová | Quelle: Český rozhlas
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