In Tschechien fehlt immer noch ein Referendumsgesetz

In der tschechischen Verfassung fehlt immer noch ein Referendumsgesetz. Alle Versuche, diesen legislativen Mangel aufzuheben, haben in den letzten zehn Jahren fehlgeschlagen. Ob sich diese Situation bald ändern kann, untersuchte Daniela Králová.

Am Donnerstag soll der Legislativrat der tschechischen Regierung über den neuesten Vorschlag des Verfassungsgesetzes zum Referendum verhandeln. Seit der Gründung der Tschechischen Republik ist es bereits der fünfte Vorschlag, und er wurde wie nahezu alle bisherigen Entwürfe von Vertretern des linken politischen Spektrums vorgelegt. Sein Verfasser, der sozialdemokratische Vice-Premier Pavel Rychetský arbeitete einige neue Aspekte aus. Im Gegensatz zu allen vorherigen Gesetzesentwürfen sollen durch ein Referendum keine Gesetze geändert werden können, sondern ein Volksentscheid dient vielmehr dazu, dass die Bevölkerung über wichtige innen- und außenpolitische Fragen entscheiden kann.

Tschechien braucht ein Referendumsgesetz nicht nur deshalb, weil der Volksentscheid in Europa immer mehr als ein wichtiges Ausgleichsmittel gegen eine viel zu große Souveränität der parlamentarischen Demokratie begriffen wird, sondern auch, weil es eine Bedingung für den EU-Beitritt ist. Innerhalb der EU gewinnt diese Form der direkten Demokratie vor allem deshalb an Bedeutung, weil einige zentrale Befugnisse von den Regierungen an die Organe der EU weitergegeben werden. Ein Referendum soll dann garantieren, dass die Bevölkerung der einzelnen Länder diese Schritte billigt.

Gegenwärtig besteht in Tschechien die Möglichkeit eines lokalen Volksentscheids. Von diesem können die Bürger zum Beispiel beim Zusammenschluss oder Trennung der Gemeinden und bei anderen Angelegenheiten Gebrauch machen, die unter die Kompetenz der Städte und Gemeinden fallen.

Autor: Daniela Kralova
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