Tschechien scheitert mit Klage gegen Waffenrecht

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Der Erwerb und Besitz von Feuerwaffen müssen verschärft werden.

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In Tschechien haben fast 300.000 Menschen einen Waffenschein. Doch nun muss das Land für diese schärfere Regeln einführen. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat nämlich eine Klage Prags gegen eine entsprechende EU-Richtlinie abgewiesen. Innenminister Jan Hamáček (Sozialdemokraten):

„Das Innenministerium hat ein neues Waffengesetz ausgearbeitet. Wir erfüllen die Bedingung der EU und werden die Richtlinie umsetzen. Gleichzeitig werden die Waffenbesitzer davon aber kaum betroffen sein.“

Die Europäische Union hat 2017 ein strengeres Waffenrecht beschlossen. Die Tschechische Republik war von Anfang an dagegen und wollte die Regeln vor den Gerichtshof der Europäischen Union bringen. Die Richtlinie verletze die Rechte anständiger Waffenbesitzer, hieß es in der Begründung. Die Klage wurde nun vom Gerichtshof in Luxemburg abgewiesen. Die Richtlinie stelle keinen Verstoß gegen Grundsätze der EU dar und sei nicht diskriminierend, so die Entscheidung. Die Aufgabe der EU sei es, die Interessen der Allgemeinheit zu schützen. Dazu gehören laut den Richtern die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und schwerer Kriminalität sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Zitat:

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„Aufgrund einiger Terrorakte erließen das Europäische Parlament und der Rat im Jahr 2017 die angefochtene Richtlinie, um strengere Vorschriften für die gefährlichsten Feuerwaffen, für deaktivierte und für halbautomatische Feuerwaffen einzuführen. Gleichzeitig soll diese Richtlinie den freien Verkehr bestimmter Waffen erleichtern, indem insbesondere Kennzeichnungsvorschriften vorgesehen werden.“

Konkret bedeutet das: Bestimmte halbautomatische Waffen sind in der EU künftig verboten. Privatleute dürfen keine halbautomatischen Kurzwaffen mit mehr als 20 Patronen im Magazin und Langwaffen mit mehr als zehn Patronen besitzen dürfen. Das Verbot gilt zudem für Modifikationen automatischer Pistolen und Gewehre. Dazu der stellvertretende Außenminister Martin Smolek:

„In Tschechien gibt es gerade davon sehr viele, deswegen sind die Folgen hierzulande weitreichend. Die Richtlinie betrifft unmittelbar etwa 40.000 Waffen. Diese müssen vernichtet werden.“

Martin Smolek  (Foto: Archiv des Generalkonsulats in Shanghai)
Um zu verhindern, dass verplombte Waffen wieder funktionsfähig gemacht werden könnten, sollen zudem die entsprechenden Vorschriften für den Umbau weiter verschärft werden. Auch Dekorationsstücke müssen registriert werden.

Gegen die Entscheidung des EU-Gerichtshofs ist keine Berufung möglich. Tschechien ist nun verpflichtet, die Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln. Vize- Außenminister Martin Smolek:

„Es liegt nun am tschechischen Parlament, die Ausnahmen in dieser Richtlinie, die es etwa für die Sportwaffen gibt, zu nutzen und die Norm in die tschechische Rechtsordnung zu implementieren.“