Tschechien verbot Einfuhr von Knochenmehlprodukten aus EU
Wegen der zunehmenden Zahl von BSE-Fällen in Europa hat die Tschechische Republik ein Einfuhrverbot für Knochenmehlprodukte aus allen EU-Ländern erlassen. Mehr dazu von Martina Schneibergova.
Bereits zuvor hatte die Staatliche Veterinärbehörde ein Einfuhrverbot für Rindfleisch-, Fleisch- oder Knochenmehlprodukte sowie Lebendvieh aus Großbritannien, Frankreich und Portugal beschlossen. Zudem gilt weiterhin das Einfuhrverbot für Knochenmehlprodukte aus der Schweiz. Den Worten des Sprechers der Staatlichen Veterinärbehörde Josef Duben zufolge reagierte die Tschechische Republik mit dem jüngsten Einfuhrverbot für Knochenmehlprodukte auf die Information des deutschen Landwirtschaftsministeriums über zwei nachgewiesene BSE-Fälle in Deutschland. Die tschechischen Tiermehlprodukte entsprechen den Worten von Josef Duben zufolge allen Normen und Forderungen der tschechischen Staats- und Kontrollorgane sowie den EU-Anforderungen. Jeder Knochenmehlpackung wird eine Bescheinigung beigefügt, in der neben den Qualitätsparametern des Knochenmehls auch darauf hingewiesen wird, dass der Futterstoff Proteinkomponenten enthält, die von Säugetieren stammen, und dass es verboten ist, damit Wiederkäuer zu füttern. Der Sprecher räumte ein, es sei möglich, dass dieses Verbot nicht immer eingehalten werde. Auch in diesem Fall sollte jedoch - so Duben - keine Gefahr vor einer BSE-Erkrankung drohen, da das Knochenmehl gemäß der Norm bei einer Temperatur von 133 Grad Celsius und unter einem Druck von drei Atmosphären 20 Minuten lang bearbeitet wird.
Was die eventuellen Befürchtungen vor einer Krankheitsübertragung durch Milchprodukte betrifft, stellte der Sprecher fest, es sei bislang durch keine seriösen Forschungen bestätigt worden, dass es eine andere Art der Erkrankung an einer neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit geben könnte als die, die durch das Fleisch erkrankter Kühe verbreitet wird.
Die oberste tschechische Veterinärbehörde verstärkte außerdem mit sofortiger Wirkung die Aufsicht über die hiesige Knochenmehlproduktion. In Zusammenarbeit mit dem zentralen landwirtschaftlichen Kontrollinstitut wird sie auch die Kontrolle über die Einhaltung des Gesetzes über Futterstoffe verschärfen.