Tschechisch-deutsches Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet
Deutschland und Tschechien haben am vergangenen Freitag ein umfassendes Sozialversicherungs-Abkommen geschlossen, das Vladimir Spidla - Minister für Arbeit und Soziales - als bedeutenden Schritt bei der Schaffung eines "gemeinsamen sozialen Raums" würdigte. Welche Festlegungen das Abkommen im einzelnen beinhaltet, berichtet Silja Schultheis.
Wer bislang als deutscher Tourist nach Tschechien reiste oder umgekehrt als Tscheche in Deutschland Urlaub machte, musste eine Auslandsversicherung abschließen, um im Nachbarland versichert zu sein. Das soll fortan anders werden, wie Michal Meduna aus der Abteilung für internationale Verträge im Ministerium für Arbeit und Soziales einen wesentlichen Bestandteil des neuen Sozialversicherungsabkommens für Radio Prag erläuterte:
"Eine wichtige Folge für die tschechischen Bürger wird sein, dass dieser Vertrag die Krankenversicherung regelt. Das bedeutet: die Tatsache, dass ein tschechischer Bürger bei einer tschechischen Krankenversicherung versichert ist, garantiert ihm auch eine kostenlose Behandlung in Deutschland, wenn ihm auf der Reise etwas passiert. Das gleiche gilt umgekehrt für deutsche Bürger, die nach Tschechien reisen. Es handelt sich hier aber nur um dringende, unaufschiebbare Behandlungen, so dass Versicherungsbetrug ausgeschlossen wird."
Weiterhin regelt das Abkommen die Rentenansprüche deutscher und tschechischer Bürger, die im jeweils anderen Land gearbeitet haben. Michal Meduna hierzu:
"Die Veränderung wird ziemlich markant sein. Denn vorher hatten z.B. tschechische Bürger, die in Deutschland gearbeitet haben, keinen Anspruch auf eine deutsche Rente, wenn sie nicht die deutschen innerstaatlichen Forderungen erfüllten. Wenn also ein tschechischer Bürger beispielsweise 20 Jahre in Deutschland, 20 Jahre in Tschechien gearbeitet hat, hätte er von keiner Seite eine Rente bekommen müssen. Das ändert sich jetzt. Die Existenz des Vertrages gestattet es, dass derselbe Bürger in beiden Ländern eine Teilrente bekommt, die der Zahl der Jahre entspricht, die er in dem jeweiligen Land gearbeitet hat."
Das Abkommen muss vor Inkrafttreten noch von den Parlamenten beider Länder ratifiziert werden. Dies werde voraussichtlich Anfang 2002 geschehen, sagte Ulrike Mascher, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nach der Unterzeichnung.
Ein ähnliches Abkommen hat die Tschechische Republik bereits mit Frankreich, Österreich und Luxemburg unterzeichnet.