Tschechisches Umweltministerium will Umweltverbände wieder an Baugenehmigungsverfahren beteiligen

Eine Novelle des tschechischen Baugesetzes von 2018 hat die Umweltverbände von den Genehmigungsverfahren ausgeschlossen. Nun will Umweltministerin Anna Hubáčková (Christdemokraten) die Ökologen im Fall von Bauten, die die Umwelt schädigen könnten, wieder zu den Verfahren zulassen.

Die Ministerin hat ihren Plan unlängst im Rahmen des „Gesetzes über einen einheitlichen umweltpolitischen Standpunkt“ auf der Website der tschechischen Regierung vorgestellt. Mit dem Gesetz sollen in unstrittigen Fällen die Baugenehmigungsverfahren beschleunigt werden, indem die für Umweltschutz zuständigen Behörden künftig innerhalb von 60 Tagen eine Entscheidung fällen müssen.

Anna Hubáčková | Foto:  ČT24

Eine Ausnahme ist aber bei jenen Projekten vorgesehen, die sich negativ auf Natur und Landschaft auswirken könnten. Genau bei diesen sollen nach den Vorstellungen von Hubáčková auch wieder die Umweltverbände mitentscheiden können. „Damit wird das grundlegende Prozessrecht, das zur Teilnahme an Verfahren berechtigt, vollumfänglich erfüllt. Dasselbe trifft auf das in den Grundrechten garantierte Recht auf eine intakte Umwelt zu“, schreibt das Umweltministerium in der Gesetzesbegründung.

Illustrationsfoto: Loreta Vašková,  Radio Prague International

Gegen die Änderung des Baugesetzes wenden sich allerdings zahlreiche Institutionen aus der Wirtschaft. Zum einen sind das die Ministerien für Verkehr, für Industrie und Handel und für Regionalentwicklung. Zum anderen sind das die staatliche Behörde für atomare Sicherheit, der Verband der kommunalen Selbstverwaltungen, der Industrie- und Verkehrsverband sowie die Konföderation der Arbeitgeber- und Unternehmerverbände. Insgesamt hat Hubáčková rund 900 Änderungsvorschläge erhalten.

Autor: Till Janzer
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